„Die Bundesregierung legt ihren Aktionsplan 2011 vor, um konkrete Maßnahmen für einen besseren Schutz von Minderjährigen vor jeglicher Form sexueller Gewalt und Ausbeutung in die Wege zu leiten und diese Maßnahmen in einem Gesamtkonzept zusammenzufassen.  Der Aktionsplan 2011 ist die konsequente Weiterentwicklung des ersten „Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ aus dem Jahr 2003 und setzt Empfehlungen um, die sowohl auf internationaler Ebene wie auch im nationalen Kontext in der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und maßgeblich auch durch den Runden Tisch erarbeitet wurden.“ entnommen aus dem verlinkten Dokument:

Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung.