Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland steht, ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

In dem BKiSchG werden die Akteure, die sich für das Kindeswohl einsetzen, gestärkt und Prävention und Intervention werden vorangetrieben.