Die Haager Konvention regelt die Adoptionsvermittlung mit Auslandsbezug sowie die innerstaatliche Zusammenarbeit und setzt strenge Maßstäbe für Adoptionsvermittlungsstellen und Adoptiveltern.

Deutschland hat die Konvention insbesondere im Adoptionsvermittlungsgesetz, Adoptionsübereinkommen-Ausführungsgesetz und im Adoptionswirkungsgesetz umgesetzt.

 

Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (PDF Download)