Das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit wurde 1999 beschlossen.

Aktuell (Juli 2014) haben 179 Staaten die Konvention ratifiziert, unter anderem auch Deutschland  im Jahr 2002.

Die ILO fasst unter die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vor allem:

  • Alle Formen von Sklaverei und Sklaverei-ähnlichen, ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören auch Kinderhandel und der Einsatz von zwangsrekrutierten Kindersoldaten
  • Das Anbieten und das Inanspruchnehmen von Kinderprostitution sowie die Produktion von Kinderpornografie
  • Die Verwendung oder das Anbieten von Kindern für illegale Aktivitäten, wie Beispielsweise Drogenanbau, -verarbeitung und -schmuggel
  • Arbeit, die durch ihr Wesen oder die Umstände die mentale und physische Gesundheit der Kinder aufs Spiel setzt

ILO-Konvention 182: Verbot und Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (PDF Download)