Im Jugendschutzgesetz werden der Verkauf, die Abgabe und der Konsum von Tabak und Alkohol geregelt, genauso wie die Abgabe von Filmen und Computerspielen und der Aufenthalt in Gaststätten bzw. bei Tanzveranstaltungen.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder kümmert sich um den Schutz von Kindern und Jugendlichen (und teilweise der Eltern) vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder gefährden, und die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.

Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder