In Kraft getreten ist die Richtlinie am 15.04.2011 und hätte durch die deutsche Bundesregierung bis zum 6. April 2013 umgesetzt werden sollen, doch die deutsche Bundesregierung hat die Frist versäumt.

Es liegt ein interner Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung vor, doch das BMJV bezieht sich nur auf Veränderungen im Strafgesetzbuch. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf hinsichtlich einer Verbesserung des Opferschutzes, da dieser im föderalen System Ländersache ist.

Ziel der Richtlinie ist neben einer Verbesserung der Strafverfolgung, eine Verbesserung des Opferschutzes, verbesserte Prävention und eine erweiterte Definition von Menschenhandel.