Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989. Es definiert als Kind eine Person unter 18 Jahren und ist das erste zwischenstaatliche Abkommen, welches die Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen fordert.

In Deutschland trat die Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 in Kraft, allerdings noch unter Vorbehalten besonders im Hinblick auf ausländische Kinder und Jugendliche. Im Juli 2010 nahm die Bundesregierung die Vorbehalte jedoch zurück.

Aktuell (Juli 2014) haben 193 Staaten die Kinderrechtskonvention ratifiziert.

UN – Kinderrechtskonvention (PDF Download)