Die jährliche Vollversammlung von The Code hat den Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus um Kriterien zu Voluntourismus-Angeboten erweitert.

Mitglieder und Antragsteller, die an Voluntourismus-Aktivitäten beteiligt sind, werden dazu verpflichtet, neben den sechs Kriterien von The Code zusätzliche Kriterien einzuhalten. Diese finden sich unter Punkt vier der Voluntourismus-Policy von The Code.

The Code akzeptiert eine Mitgliedschaft von Unternehmen, die:

  • eindeutige Richtlinien und Vorgehensweisen haben, um die Risiken für Kinder zu minimieren. Außerdem sollen sich Aktivitäten im Bereich Voluntourismus mit Kindern auf betreuten Unterricht, Sport- und Tagesbetreuungsstätten beschränken.
  • darlegen können, dass Partnereinrichtungen angemessene Kindesschutzmaßnahmen eingeführt haben.
  • Kindesschutz-Klauseln zu Voluntourismus in diejenigen Partnerverträge einfügen, die Voluntourismus-Tätigkeiten im Auftrag des Unternehmens anbieten.

The Code akzeptiert keine Neu-Mitgliedschaft von Unternehmen, die:

  • an Aktivitäten im Bereich Voluntourismus, in Waisenhäusern und anderen Formen von stationärer Unterbringung von Kindern beteiligt sind, in denen nur eine minimale Unterstützung oder Aufsicht gewährleistet ist.
  • Besuche von Waisenhäusern, Kinderheimen oder andere Formen stationärer Unterbringungen für Kinder anbieten, die während einer Reise stattfinden und in einem Reiseangebot enthalten sind.

Bei bereits bestehender Mitgliedschaft werden die Unternehmen dazu aufgefordert Produkte im Bereich des Voluntourismus entsprechend der Policy zu ändern. Umgesetzte Maßnahmen sind im Jahresreport von The Code aufzulisten.

Unternehmen, die an Aktivitäten im Bereich Voluntourismus und Besuchen von Waisenhäusern beteiligt sind, können private kommerzielle Unternehmen, soziale Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen sein. Die Rechtsform der Unternehmen ist für The Code unerheblich.