Freiburg/Wiesbaden, 27.09.2019 – Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte heute sein jährliches Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2018. Insgesamt gab es einen Anstieg um 14 Prozent auf 386 Ermittlungsverfahren mit 503 Betroffenen des Menschenhandels, verglichen zum Vorjahr. Auch sind die Verfahrenszahlen bei Kindern und jugendlichen Opfern auf 149 Verfahren (2017: 134; +11,2 %) mit 172 minderjährigen Opfern (+0,6 %) gestiegen. Ein Großteil der Verfahren (142) wurde wegen der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen geführt – ein Anstieg um 10,9 %. Die Loverboy-Methode spielt nach wie vor eine bedeutende Rolle in der Anwerbung und Täuschung von Minderjährigen und jungen Frauen.

Das BKA betont: „Insbesondere die Opfergruppe der Minderjährigen und Heranwachsenden muss behördenübergreifend mit besonderen Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen vor Ausbeutung geschützt werden. Die Tatbegehungsweisen und Umstände, die sich Täter zunutze machen, um Minderjährige in unterschiedlicher Weise auszubeuten, sind wichtige Anknüpfungspunkte für eine wirksame Bekämpfung des Phänomens. Aus diesem Grund kommt dem Projekt zur Bekämpfung der Ausbeutung von Minderjährigen und Heranwachsenden eine große Bedeutung zu. Initiativen wie das gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitete Bundeskooperationskonzept ‚Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern‘ sind weitere wichtige Bausteine.“