Freiburg, 17.12.2019 – 20 Jahre nach der Ratifizierung des Fakultativprotokolls der Vereinten Nationen über den Verkauf von Kindern, Kinder in der Prostitution und zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sieht ECPAT weiterhin großen Umsetzungsbedarf.

Im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen hat ECPAT nun zum zweiten Mal nach der Ratifizierung durch die Bundesregierung seinen Schattenbericht zum Fakultativprotokoll dem UN-Kinderrechteausschuss vorgelegt.

Zur  Pressemitteilung

Den Zivilgesellschaftlichen Bericht zum Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (OPSC) im Kontext des Fünften und Sechsten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes

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