Freiburg, 17.12.2019 – Im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen hat ECPAT Deutschland nun zum zweiten Mal nach der Ratifizierung durch die Bundesregierung seinen Schattenbericht zum Fakultativprotokoll dem UN-Kinderrechteausschuss vorgelegt.

Den Zivilgesellschaftlichen Bericht zum Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (OPSC) im Kontext des Fünften und Sechsten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes

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