Freiburg, 04.06.2020 – Gewalt in Kindergärten, wie im Fall Viersen, zeigt institutionelle Mängel bei Kinderschutzstrukturen – trotz Bundeskinderschutzgesetz. Der Tod zweier vernachlässigter Kinder wie auch die Aufdeckung struktureller Missbrauchsfälle Minderjähriger in Institutionen wie Internaten, Heimen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe führten 2012 zur Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes. Es zielt darauf ab, das eigene Zuhause und Einrichtungen der Jugendhilfe zu dem zu machen, was sie sein sollten: sicherere Orte.

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