Freiburg, 28. November 2025 – ECPAT Deutschland e.V. hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingereicht. Der Referentenentwurf zielt darauf ab, die strafrechtliche Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung zu stärken und die EU-Richtlinie 2024/1712/EU umzusetzen.
ECPAT begrüßt die umfassende Überarbeitung des Menschenhandelsstrafrechts, insbesondere die stärkere Berücksichtigung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung. Positiv bewertet wird auch die geplante Erweiterung des Straftatbestands Menschenhandel (§ 232 StGB-E) um die neuen Ausbeutungsformen der EU-Richtlinie.
Gleichzeitig weist ECPAT auf zentrale Verbesserungsbedarfe hin und gibt folgende wesentliche Empfehlungen:
- Klare Definitionen:
Der Begriff der „sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen“ sollte eindeutig definiert werden, um Rechtsklarheit zu schaffen, sämtliche Ausbeutungsformen einzuschließen und um eine klare Abgrenzung zu sexuellen Dienstleistungen zu gewährleisten. - Digitale Tatmittel berücksichtigen:
Informations- und Kommunikationstechnologien spielen bei der Anbahnung, Kontrolle, Überwachung, Ausbeutung und Verbreitung ausbeuterischer Inhalte eine entscheidende Rolle. Dennoch werden sie trotz der Empfehlungen der Richtlinie 2024/1712/EU im Referentenentwurf bisher nicht ausdrücklich erwähnt. ECPAT empfiehlt daher, in § 232 StGB-E einen neuen Absatz zu ergänzen, der besonders schwere Fälle definiert, wenn Taten mithilfe digitaler Technologien begangen werden. - Kinderhandel klarer und international anschlussfähig regeln:
ECPAT plädiert für einen eigenständigen Grundtatbestand zum Handel mit Minderjährigen und Heranwachsenden. § 236 StGB-E sollte hierzu klarer gefasst und begrifflich neu an den internationalen Diskurs ausgerichtet werden, um Kinderhandel umfassend und zweifelsfrei strafrechtlich zu erfassen. - Schutz von Minderjährigen stärken:
ECPAT empfiehlt höhere Strafrahmen für Fälle von Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. - Handlungsbedarf bei Schutz, Koordination und Monitoring:
Deutschland benötigt eine Nationale Koordinierungsstelle, eine gesetzlich verankerte Berichterstattungsstelle Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte sowie flächendeckende bedarfsgerechte Schutz- und Unterstützungsangebote für betroffene Minderjährige. - Verjährung aufheben:
Straftaten wie sexualisierte Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel gegen Minderjährige sollten grundsätzlich unverjährbar sein.
ECPAT empfiehlt, den Referentenentwurf an entscheidenden Stellen zu präzisieren, eine verpflichtende Evaluierung vorzusehen und sowohl digitale Tatdimensionen als auch den Schutz und die Rechte betroffener Minderjähriger jeglicher Ausbeutungsformen konsequent zu berücksichtigen.
Nur eine konsequent an Kinderrechten orientierte Gesetzgebung kann Menschenhandel und Ausbeutung wirksam bekämpfen und Betroffene nachhaltig schützen.