Freiburg, 30.06.2015 – ECPAT Deutschland bringt im Rahmen der heutigen Besprechung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit VertreterInnen der Bundesfachverbände in Berlin, seine kritische Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 09.06.2015 zur „Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ vor.
Das Gesetz sieht, vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und den daraus entstehenden Herausforderungen einzelner Kommunen, eine Umverteilung der Aufnahme- und Betreuungszuständigkeit per Quote vor.
ECPAT lehnt jedoch grundlegend den Ansatz eines solchen Verteilungsverfahrens ab, da dieses Vorgehen nicht der besonderen Schutzbedürftigkeit von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen Rechnung trägt und zu befürchten ist, dass zugunsten einer Quote die Vorrangigkeit des Kindeswohls nicht gewährleistet und die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt werden, da keine bundeseinheitlichen Standards vorgesehen sind. Des Weiteren findet das Thema Menschenhandel zum Nachteil Minderjähriger im Gesetzesentwurf keinerlei Berücksichtigung.