Reisen und das touristische Tagesgeschäft finden nicht im luftleeren Raum statt, sondern unter Beteiligung zahlreicher Akteure: Reisende, Beschäftigte im touristischen Sektor und insbesondere die Menschen vor Ort und ihre Kinder. Sie alle sind direkt oder indirekt am Tourismus beteiligt und dies erfordert, menschenrechtliche Fragen in den Blick zu nehmen – auch durch touristische Unternehmen, wie Reisebüros, Hotels, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften. Kinder sind neben dem Risiko als Arbeitskraft ausgebeutet zu werden auch dem Risiko ausgesetzt, Betroffene von sexueller Ausbeutung zu werden. Sowohl Beschäftigte der Reisebranche als auch Reisende können und müssen eine aktive Rolle beim Kinderschutz im Tourismus spielen.