Das Übereinkommen des Europarates ist insofern ein Meilenstein, als dass es das erste internationale Dokument darstellt, in dem neben der strafrechtlichen Verfolgung der TäterInnen gleichberechtigt der Schutz der betroffenen Kinder und erwachsenen Opfer steht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Menschenrechten der Betroffenen.

Das Übereinkommen umfasst die Bereiche Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit.

Die Umsetzung der Europaratskonvention wir von einer ExpertInnengruppe als unabhängiger Überwachungsmechanismus (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings -GRETA) beobachtet und  kontrolliert. GRETA war im Juni 2014 erstmals in Deutschland zu Besuch und führte in diesem Rahmen Gespräche mit verschiedenen Akteuren aus der Zivilgesellschaft und Politik. An dem vom KOK (Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess) organisierten Austauschgespräch mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft am 13.06.2014 in Berlin nahm auch ECPAT teil. Im Vorfeld erstellen die Teilnehmenden Organisationen einen Bericht  zur Umsetzung der Konvention aus Sicht der Praxis, bei dem ECPAT die inhaltlichen Punkte zu Kindern abdeckte.

Deutschland hat die Konvention am 19.12.2011 ratifiziert und sie ist in Kraft getreten am 01.04.2013.

Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV 197) deutsch

Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV 197) englisch