„Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“

Durch die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels hat sich die Bundesregierung verpflichtet, gezielte Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen gegen Menschenhandel mit Minderjährigen auf den Weg zu bringen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie Fachkräften aus der Praxis haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und ECPAT Deutschland Empfehlungen für eine koordinierte, vertrauensvolle und am Kind orientierte Zusammenarbeit von Jugendamt, Polizei, Fachberatungsstellen und weiteren Akteuren zur Identifizierung und zum Schutz von Opfern des Kinderhandels erarbeitet.

Das Bundeskooperationskonzept versteht sich als eine Empfehlung für eine verbesserte Kooperation im Kinderschutz in den Bundesländern, die den Blick auf Handel mit und Ausbeutung von Kindern öffnen möchten (um zum Konzept zu gelangen auf „Bundeskooperationskonzept“ klicken).