Kinderschutz

Ungefragt Dickpics schicken?

Viel zu viel.

Und strafbar.

Ob über Chats, Livestreams, Games oder Social Media – sexualisierte Gewalt im Netz ist real. Und sie trifft Kinder und Jugendliche jeden Tag. Manche merken sofort, dass etwas nicht stimmt, andere erst später. Vieles davon fühlt sich nicht nur komisch an, es kann auch strafbar sein. Du bist selbst betroffen oder willst jemandem helfen? Hier findest du Infos, Unterstützung und Wege raus aus der Situation.

Worum geht’s genau?

Wie erkenne ich sexualisierte Gewalt im Netz?

Cybergrooming


ist das gezielte Ansprechen von Kindern oder Jugendlichen im Netz mit dem Ziel, sexuelle Kontakte zu knüpfen.

Cybergrooming


Was ist das?

  • Täter*innen schreiben Kinder/Jugendliche über Spiele, Social Media oder Chats an.
  • Sie tun so, als wären sie nett oder gleich alt.
  • Später wollen sie Nacktbilder oder ein Treffen.
  • Sie machen Druck und sagen, „du willst das doch auch“ oder „das ist unser Geheimnis“.
  • Findet überall statt, wo Kontaktmöglichkeiten bestehen: bspw. Twitch, TikTok, Instagram, YouTube, Gaming Plattformen, etc.

So schützt du dich:

  • Sprich mit Erwachsenen, wenn dir jemand komisch vorkommt.
  • Verschicke keine Nacktbilder, auch nicht an Leute, die du „online kennengelernt“ hast.
  • Nutze Privatsphäre-Einstellungen.
  • Melde und blockiere Personen/Accounts, die unangenehme Dinge schreiben.
  • Technische Schutzmaßnahmen: Account auf höchstmögliche Privatsphäre stellen

Wie handele ich in (Verdachts-)Fällen von Cybergrooming? (als betroffene Person oder auch Angehörige/Freunde von betroffenen Personen)

  • Jeder Hinweis zählt!
  • Bei schlechtem Bauchgefühl immer an Beratungs- oder Meldestelle wenden
  • Ins Gespräch gehen
    • Sicheren Raum bieten
    • Keine Fakten in den Mund legen
    • Klar machen, dass sie nicht Schuld und sich für nichts schämen müssen
    • NICHT soziale Medien verbieten, o.ä.  stattdessen sagen, dass man sich zusammen anschauen kann, wie z.B. durch die Plattformeinstellungen das Profil sicherer gemacht werden kann (privates Konto, Einschränkungen für fremde Kontaktanfragen, etc.)

Nudes


sind intime Bilder, die ohne Einverständnis weitergeleitet werden oder durch Druck, Manipulation oder Erpressung erlangt werden.

Nudes


Was ist das?

Nudes oder auch intime Bilder, die ohne Einverständnis weitergeleitet werden oder durch Druck, Manipulation oder Erpressung erlangt werden sind immer Darstellungen sexualisierter Gewalt. Dazu zählen alle Bilder oder Videos, auf denen Kinder oder Jugendliche in einem sexuellen Zusammenhang dargestellt werden. Dazu gehören Aufnahmen, in denen Minderjährige nackt oder in sexuell aufreizender Weise gezeigt werden. Ebenso fallen darunter Inhalte, in denen Kinder oder Jugendliche sexuelle Handlungen an sich selbst oder anderen vornehmen müssen, oder sogar Fälle, in denen sie Opfer von sexueller Gewalt sind.

Neben echten Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen, die sexualisierte Gewalt zeigen, verbietet das Strafgesetz auch sogenannte wirklichkeitsnahe und fiktive Darstellungen.

  • Wirklichkeitsnahe Darstellungen sind Bilder, Zeichnungen, Animationen oder computergenerierte Inhalte, die so realistisch aussehen, dass man sie kaum von echten Fotos oder Videos unterscheiden kann – obwohl sie keine echten Kinder oder Jugendlichen zeigen.
  • Fiktive Darstellungen können Comics, Mangas, Texte oder Fantasiebeschreibungen sein, in denen sexuelle Gewalt an Kindern oder Jugendlichen beschrieben oder gezeigt wird – auch wenn sie ganz offensichtlich erfunden sind.

Was tun, wenn etwas passiert?

Du bist nicht allein. Und du bist nicht schuld. Es gibt Wege, dich zu schützen und Hilfe zu holen.

Mach Screenshots von Nachrichten oder Bildern, bevor sie gelöscht werden. Speichere alles, was wichtig ist – zum Beispiel Chatverläufe.

Kontakt abbrechen

Schreib nicht mehr zurück. Blockiere die Person sofort. So gibst du ihr keine Chance, dich weiter unter Druck zu setzen.

Hilfe holen und melden

Sprich mit einem Erwachsenen, dem du vertraust. Zeig alles der Polizei, sie kann dir helfen, oder wende dich an eine Beratungsstelle.

Tipp:

Wenn intime Bilder von dir im Umlauf sind, kannst du sie über Take It Down melden. Damit lassen sich viele Aufnahmen aus dem Netz entfernen.

Sextortion


ist sexuelle Erpressung mit anzüglichen Bildern, Nacktfotos oder Videos. Oft drohen Täter(*innen) damit, bereits vorhandene Aufnahmen zu veröffentlichen.

Sextortion


Was ist das?

Sextortion ist ein zusammengesetztes Substantiv oder eine Abkürzung für sexuelle Erpressung, in Englisch „sexual extortion“. Sie bezieht sich auf die Erpressung oder Nötigung von Kindern und Jugendlichen, sexuell eindeutige Bilder von sich selbst zu verschicken, unter der Androhung, ihre bereits existierenden sexuellen Bilder öffentlich zu machen.

Was tun, wenn etwas passiert?

Du bist nicht allein. Und du bist nicht schuld. Es gibt Wege, dich zu schützen und Hilfe zu holen.

Mach Screenshots von Nachrichten oder Bildern, bevor sie gelöscht werden. Speichere alles, was wichtig ist – zum Beispiel Chatverläufe.

Kontakt abbrechen

Schreib nicht mehr zurück. Blockiere die Person sofort. So gibst du ihr keine Chance, dich weiter unter Druck zu setzen.

Hilfe holen und melden

Sprich mit einem Erwachsenen, dem du vertraust. Zeig alles der Polizei, sie kann dir helfen, oder wende dich an eine Beratungsstelle.

Tipp:

Wenn intime Bilder von dir im Umlauf sind, kannst du sie über Take It Down melden. Damit lassen sich viele Aufnahmen aus dem Netz entfernen.

Deepnudes


sind Bilder oder Videos, bei denen mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) Kleidung digital entfernt oder verändert wird, sodass es den Anschein hat, eine abgebildete Person sei nackt – obwohl das in Wirklichkeit nie der Fall war.

Deepnudes


Was ist das?

Als Deepnudes bezeichnet man Bilder oder Videos, bei denen mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) Kleidung digital entfernt oder verändert wird, sodass es den Anschein hat, eine abgebildete Person sei nackt – obwohl das in Wirklichkeit nie der Fall war. Wenn dies mit Bildern von Kindern und Jugendlichen gemacht wird, handelt es sich um eine besonders schlimme Form der manipulierten Darstellung sexualisierter Gewalt. Solche Bilder entstehen oft ohne das Wissen der betroffenen Personen und können extrem realistisch wirken. Täter(*innen) nutzen häufig sogenannte „Nudify-Apps“ oder ähnliche Technologien, um Deepnudes zu erstellen. 

Das Erstellen von Deepnudes ist nicht okay und wer dies tut macht sich in den meisten Fällen bereits strafbar. Häufig werden die Deepnudes genutzt, um die Betroffenen anschließend zu erpressen und unter Druck zu setzen. 

Was tun, wenn etwas passiert?

Du bist nicht allein. Und du bist nicht schuld. Es gibt Wege, dich zu schützen und Hilfe zu holen.

Mach Screenshots von Nachrichten oder Bildern, bevor sie gelöscht werden. Speichere alles, was wichtig ist – zum Beispiel Chatverläufe.

Kontakt abbrechen

Schreib nicht mehr zurück. Blockiere die Person sofort. So gibst du ihr keine Chance, dich weiter unter Druck zu setzen.

Hilfe holen und melden

Sprich mit einem Erwachsenen, dem du vertraust. Zeig alles der Polizei, sie kann dir helfen, oder wende dich an eine Beratungsstelle.

Tipp:

Wenn intime Bilder von dir im Umlauf sind, kannst du sie über Take It Down melden. Damit lassen sich viele Aufnahmen aus dem Netz entfernen.

Livestreaming


ist sexualisierte Gewalt in Echtzeit per Videochat oder -stream. Täter(*innen) verlangen, dass Kinder oder Jugendliche sich ausziehen und sexuelle Handlungen ausführen, oft gegen Geld.

Livestreaming


Was ist das?

Auch in Livestreams können Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt und Ausbeutung erfahren – und zwar in Echtzeit, also „live“. Dabei nutzen Täter(*innen) technische Kommunikationsmittel wie Chats, Videotelefonie oder Livestreaming Funktionen auf Plattformen.

Es gibt unterschiedliche Rollen:

Manche Täter(*innen) schreiben direkt mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen, fordern bestimmte Handlungen oder greifen sogar selbst ein. In anderen Fällen ist eine Person mit dem Kind/Jugendlichen vor Ort, während eine andere Person über das Internet Anweisungen gibt – z. B. per Chat oder Video.

Oft sind mehrere Täter(*innen) beteiligt, manchmal auch mehrere Kinder oder Jugendliche gleichzeitig betroffen.

In vielen Fällen bezahlen Täter(*innen) Geld – oder andere monetäre Leistungen, wie digitale Gutscheine – um sich die sexualisierte Gewalt anzuschauen oder daran beteiligt zu sein. Dieses Geld geht entweder an die Person, die die sexuelle Ausbeutung ermöglicht, oder direkt an das Kind bzw. den Jugendlichen. 

Tipp: Sei vorsichtig, wenn dich jemand nach einem Videochat oder Livestream fragt. Insbesondere, wenn dich jemand währenddessen darum bittet dich auszuziehen oder unter Druck zu setzen. Du darfst Nein sagen und klar deine Grenzen setzen. Du kannst den Videochat auch jederzeit ohne Erklärung beenden.

Was tun, wenn etwas passiert?

  • Beweise sichern
    Mach Screenshots von Nachrichten oder Bildern, bevor sie gelöscht werden. Speichere alles, was wichtig ist – zum Beispiel Chatverläufe.
  • Person melden
    Wenn du auf Social Media oder im Messenger mitbekommst, dass eine Person intime Bilder von anderen teilt, melde diese. Das geht entweder über die App direkt oder bei Meldestellen.
  • Hilfe holen
    Erzähl einem Erwachsenen, dem du vertraust. Zeig alles der Polizei – sie kann dir helfen. Du bist nicht schuld!

Strafbarkeit


In Deutschland ist jede Form sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen strafbar.

Livestreaming


In Deutschland ist jede Form sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen strafbar. Dies gilt sowohl für tatsächliche Taten als auch für deren Darstellung – unabhängig davon, ob es sich um reale oder wirklichkeitsnahe Inhalte handelt. Geregelt ist dies u. a. in den §§ 176 ff., § 180, § 182, § 184b, § 184e StGB.

Strafbar sind unter anderem:

  • die Durchführung oder Veranlassung sexueller Handlungen an bzw. durch Kinder und Jugendliche,
  • die Anleitung oder Beteiligung an solchen Handlungen,
  • die Herstellung, der Besitz oder die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder (§ 184b) und Jugendliche (§ 176b),
  • die Organisation oder Darstellung sogenannter „kinder- oder jugendpornografischer Darbietungen“, z. B. durch Livestreaming (§ 184e).

Auch wirklichkeitsnahe oder fiktive Darstellungen sind strafbar, wenn sie verbreitet werden. Sie gelten als gefährlich, da sie zur Verharmlosung oder Förderung sexualisierter Gewalt beitragen können, und werden daher gesetzlich ähnlich streng behandelt wie reale Darstellungen.

Wichtig: Schon der Versuch ist strafbar – es reicht aus, wenn jemand eine solche Handlung plant oder vorbereitet.

👀
Du bist unsicher,
ob du was sagen oder tun sollst?

Vielleicht hast du etwas gesehen oder gehört, das sich nicht richtig anfühlt. Oder du bist selbst betroffen und fragst dich, was passiert, wenn du dir Hilfe holst. Viele haben Angst, dass dann gleich die Polizei eingeschaltet wird oder andere davon erfahren. Diese Sorge ist verständlich.

Wichtig ist: Du bist nicht schuld. Und du musst nichts tun, was du nicht willst.

Die meisten Beratungsstellen arbeiten anonym. Du musst keine Namen nennen, niemanden verraten und keine Anzeige erstatten. Du kannst erstmal erzählen, was passiert ist – oder einfach sagen, dass du ein komisches Gefühl hast.

Hilfe holen heißt nicht, dass “sofort alles öffentlich” wird. Es heißt: Du bekommst Unterstützung – vertraulich, sicher und ohne Druck.

Meldestellen und Beratungsangebote

bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung im digitalen Raum

Meldestellen

Nicht-wegsehen.net

www.nicht-wegsehen.net

Erklärt, wie man bei einem Verdacht vorgeht und welche Stelle zuständig ist. Wenn man unsicher ist, kann man den Hinweis einfach dort einreichen – die Plattform leitet ggf. weiter.

Jugendschutz.net

www.jugendschutz.net/verstoss-melden

Bundesweites Kompetenzzentrum für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz. Recherchiert Risiken und nimmt Beschwerden entgegen.
Hinweis: Die Plattform ist weniger kindgerecht gestaltet (z. B. Fachbegriffe, keine Upload-Funktion für Screenshots).

Internet-Beschwerdestelle

www.internet-beschwerdestelle.de

Gemeinsame Plattform von FSM und eco. Meldemöglichkeit mit Formular, Erklärvideo vorhanden.
Hinweis: Eher für Erwachsene geeignet, Begriffe nicht immer verständlich, keine Dateianhänge möglich.

Don’t Look Away!

dontlookaway.report

Internationale Plattform zur Meldung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet. Kooperation mit N.I.N.A. e. V.

Polizeibehörden

Bei akuter Gefahr oder Verdacht auf eine Straftat kann jederzeit auch die Polizei eingeschaltet werden (z. B. über die Onlinewache oder Notruf 110).

Online-Beratung

Juuuport

www.juuuport.de

Online-Beratung speziell für Jugendliche durch Jugendliche. Meldungen können über ein niedrig-schwelliges Formular eingereicht werden, das auch an jugendschutz.net und die Internet-Beschwerdestelle weiterleitet. Keine Kategorisierung nötig.

Krisenchat

www.krisenchat.de

Rund-um-die-Uhr-Chat für junge Menschen in Not. Professionelle Fachkräfte beraten anonym, kostenlos und vertraulich.

N.I.N.A. e. V. – Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch

nina-info.de

Vertrauliche Hilfe bei Fragen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

Nummer gegen Kummer

www.nummergegenkummer.de

Kinder- und Jugendtelefon, Elterntelefon sowie Online-Beratung. Themen reichen von Liebeskummer bis zu Missbrauch oder Suizidgedanken.
Anonym, kostenlos, vertraulich.

Beratungsstellen vor Ort

Hilfe-Portal des Bundes

www.hilfe-portal-missbrauch.de

Über das Hilfe-Portal des Bundes finden Sie Anlaufstellen in Ihrer Nähe.

Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

bundeskoordinierung.de

Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66

Melde- und Hilfestellen in Österreich

Rat auf Draht: Notrufnummer und Chat für Kinder und Jugendliche rund um die Uhr, anonym und kostenlos, telefonisch unter 147. Weitere Infos: www.rataufdraht.at 


Stopline: Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger: www.stopline.at

Wording

Warum wir von „Täter(*innen)“ sprechen

In unseren Texten verwenden wir die männliche Form „Täter“. Das liegt daran, dass die Mehrheit der Täter*innen männlich ist. Trotzdem gilt: Sexualisierte Gewalt kann auch von Frauen oder Menschen anderen Geschlechts ausgehen.

Warum sprechen wir von “sexualisierter” Gewalt – und nicht von sexueller?

Der Begriff „sexualisierte Gewalt” macht deutlich, dass es dabei nicht um Sexualität, sondern um Macht, Kontrolle und Grenzverletzung geht. Täter nutzen Sexualität als Mittel der Gewalt, häufig gegen den Willen, das Wissen oder die Reife der betroffenen Person. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ macht deutlich, dass es sich dabei nicht um einvernehmliche Sexualität handelt. Deshalb verwenden wir diesen Begriff, um das Unrecht beim Namen zu nennen und den Fokus auf die Gewalt statt auf das Sexuelle zu legen.

Wann sprechen wir von sexualisierter Gewalt und wann von sexueller Ausbeutung?

Sexualisierte Gewalt bedeutet: Jemand zwingt ein Kind oder einen Jugendlichen zu sexuellen Handlungen – egal ob mit Körperkontakt (z. B. Berührungen, Penetration) oder ohne (z. B. Zeigen von Pornos, Exhibitionismus). Auch abfällige Sprüche oder Belästigungen gehören dazu. Wichtig: Bei Kindern unter 14 Jahren gilt jede sexuelle Handlung als Gewalt – egal, ob sie „ja“ sagen oder nicht.


Sexuelle Ausbeutung ist eine besondere Form von Menschenhandel. Sie liegt vor, wenn ein Kind oder Jugendlicher für sexuelle Handlungen Geld, Geschenke oder andere Vorteile bekommt – oder wenn jemand anderes dafür bezahlt wird. Wichtig: Kinder und Jugendliche können ihrer eigenen Ausbeutung nie zustimmen, auch wenn sie scheinbar einverstanden sind, gilt es trotzdem als Ausbeutung.

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Kostenlose Online-Kurse für Eltern und erwachsene Bezugspersonen in unserer ECPAT Academy

Unsere Online Kurse richten sich an Eltern, Erziehungsberechtige, (pädagogische) Fachkräfte und Interessierte. Sie klären über verschiedene Risiken sexualisierter Gewalt im digitalen Raum, denen Kinder und Jugendliche begegnen auf. Die Kurse können eigenständig durchgeführt werden, sind kostenlos verfügbar und dauern jeweils zwischen 5 und 15 Minuten. Die Kurse sensibilisieren zu der Thematik, geben Anreize, wie man mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch gehen kann und bieten einen Überblick über Melde- und Beratungsstellen. Zusätzlich sind die Kurse auf verschiedenen Sprachen verfügbar.

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Auf Basis der UN-Kinderschutzkonvention engagieren wir uns in den Bereichen Politik, Justiz, Wirtschaft und Bildung, um für die Themen zu sensibilisieren, Präventivmaßnahmen zu entwickeln und eine rechtliche Grundlage zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt zu schaffen.

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