Bereits in der kommenden Woche könnte eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Kampf gegen digitale sexualisierte Gewalt gegen Kinder in der EU wegfallen – und damit nicht einmal mehr der aktuelle Stand des Kinderschutzes aufrechterhalten werden. Ein gesellschaftliches Paradox in Zeiten von immer neuen Enthüllungen sexualisierter digitaler Gewalt und ein politisches Versagen, das wir nicht hinnehmen dürfen.
Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum
Fälle wie der von Gisèle Pélicot und Collien Fernandes haben in den letzten Wochen und Monaten eine breite Öffentlichkeit aufgerüttelt. Immer klarer wird dabei: Sexualisierte Gewalt findet längst nicht mehr nur im analogen Raum statt – sie wird digital vorbereitet, dokumentiert, verbreitet und damit potenziert. Intime Aufnahmen, Deepnudes, Videos sexualisierter Übergriffe – sie kursieren nicht nur im Darknet, sondern auf alltäglichen Plattformen: Social Media, Messenger-Dienste, Chatforen, Online-Games.
Was in diesen öffentlichkeitswirksamen Fällen sichtbar wird, ist jedoch nur ein Ausschnitt einer viel größeren Realität. Besonders betroffen – und in der medialen Berichterstattung oft unsichtbar – sind Kinder und Jugendliche. Für sie ist das Risiko nicht abstrakt, sondern alltäglich. Umso unverständlicher ist, was gleichzeitig auf EU-Ebene passiert: Während der öffentliche Druck für mehr Schutz vor digitaler sexualisierter Gewalt wächst, droht auf EU-Ebene die ersatzlose Streichung eines bestehenden Schutzmechanismus – ausgerechnet für diese vulnerabelste Gruppe.
Kinder und Jugendliche sind dabei besonders gefährdet – und das in mehrfacher Hinsicht. Sie können selbst zu Betroffenen werden: Durch sexuelle Erpressung, durch die ungewollte Weiterverbreitung intimer Bilder oder durch die Dokumentation und Verbreitung selbst erlebter sexualisierter Gewalt in Form von Fotos, Videos oder Deepfakes. Aber sie können auch ungewollt mit illegalen oder schädigenden Inhalten konfrontiert werden oder zum Ziel von gezielter Kontaktanbahnung durch Erwachsene oder Gleichaltrige zu sexuellen Zwecken werden.
Studien zeigen, wie allgegenwärtig diese Risiken sind: Innerhalb von nur zehn Minuten online begegnen Kindern und Jugendliche häufig illegalen oder schädigenden Inhalten. Fast ein Drittel (29 %) hat selbstverletzende Inhalte gesehen, ein Viertel (25 %) war mit extremer Gewalt konfrontiert, mehr als jede*r Zehnte (12 %) mit extremer Pornografie.
Die Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie
Seit 2021 gibt es auf EU-Ebene eine Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern digitaler Kommunikationsdienste erlaubt, auf ihren Plattformen aktiv nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu suchen und diese zu melden. Die Meldungen gehen an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), das sie an die zuständigen Behörden weiterleitet. Das Bundeskriminalamt erhielt allein 2024 knapp 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise über diesen Weg – Hinweise, die häufig den Ausgangspunkt für Ermittlungen bilden, Opfer identifizieren helfen und Täter(*innen) zur Rechenschaft ziehen. Die Regelung ist als Übergangslösung konzipiert, bis eine dauerhafte gesetzliche Grundlage geschaffen wird.
Die Verhandlungen sind gescheitert
Die Ausnahmeregelung läuft am 3. April 2026 aus. Eine erneute Verlängerung war geplant – doch die Verhandlungen sind Mitte März gescheitert. Das EU-Parlament hatte einer Verlängerung zugestimmt, allerdings verbunden mit Einschränkungen: Das Scannen solle nur anlassbezogen bei konkretem Verdacht stattfinden, und die Verlängerung solle bis August 2027 gelten. Die Mitgliedstaaten waren jedoch nicht bereit, diese Einschränkungen mitzutragen – und so scheiterten die abschließenden Verhandlungen.
Ohne Einigung wird es Anbietern ab April verboten sein, aktiv nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu suchen und somit wird es Ihnen nicht mehr möglich sein, deren Verbreitung entgegenzuwirken. Die Folgen wären gravierend:
- Strafverfolgungsbehörden verlieren eine ihrer wichtigsten Hinweisquellen
- Plattformen hätten keine rechtliche Grundlage mehr, diese Inhalte zu proaktiv zu finden
- Kinder und Jugendliche wären in noch stärkerem Maß mit diesen Inhalten konfrontiert
Besonders bitter: Es geht hier nicht um neue oder weitergehende Maßnahmen. Es geht schlicht darum, den bestehenden Schutzstandard zu erhalten – denselben, der seit 2021 gilt und dessen Wirksamkeit vielfach belegt ist. Dass diese Befürchtungen realistisch sind, hat eine frühere Gesetzeslücke bereits gezeigt: Als die Regelung 2021 kurzzeitig nicht in Kraft war, brach die Zahl der Meldungen drastisch ein. Auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, sowie der BKA-Präsident, Holger Münch haben öffentlich auf die fatalen Folgen eines Scheiterns hingewiesen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Leidtragenden politischer Pattsituationen sein.
Jetzt handeln
Es bleibt zu hoffen, dass Parlament und Rat in den verbleibenden Tagen doch noch einen Kompromiss finden – denn Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Leidtragenden politischer Pattsituationen sein. Ihr Schutz vor sexualisierter Gewalt ist keine Option, sondern eine Pflicht, verankert im deutschen, europäischen und internationalen Recht.
Werden Sie aktiv: Schreiben Sie den zuständigen deutschen Abgeordneten im EU-Parlament und machen Sie deutlich, dass ein Auslaufen der Ausnahmeregelung ohne rechtliche Nachfolgelösung nicht akzeptabel ist – und dass Parlament und Rat alles daransetzen müssen, sich noch zu einigen.
Besonders relevant sind die Mitglieder des federführenden Ausschusses sowie die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:
Birgit Sippel
Erik Marquardt
Sabine Verheyen (Vizepräsidentin Europaparlament)
Verena Mertens
Lena Düpont
Moritz Körner
Özlem Demirel
Martin Sonneborn
UPDATE
Die EU-Gesetzgeber haben vergangene Woche keine Einigung zur Verlängerung der dafür notwendigen Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie erzielt. Dieses Versagen reißt eine unverantwortliche Lücke in den Kinderschutz. Die National Coalition Deutschland schließt sich dem Appell von über 244 Organisationen aus allen EU-Mitgliedstaaten an, die dieses politische Versagen der EU-Gesetzgeber scharf verurteilen und verdeutlicht dies in einer Pressemitteilung.
Schreiben Sie weiter den unten aufgelisteten Abgeordneten und machen deutlich, dass es keine Kompromisse und Schutzlücken geben darf, wenn es um Kinder und Jugendliche geht!