Die Umsetzung der „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI“ vom 05.04.2011 mit dem Ziel, neben einer Verbesserung der Strafverfolgung und Verhinderung von Straftaten auch einen besseren Schutz der Opfer zu erreichen, wird von ECPAT Deutschland e.V. begrüßt. Der konkrete Ansatz der EU-Richtlinie, ein integriertes, ganzheitliches und menschenrechtsbasiertes Vorgehen bei der Bekämpfung des Menschenhandels zu implementieren und dabei auch den Fokus verstärkt auf die Rechte von Minderjährigen zu legen, wird von ECPAT sehr unterstützt. Aus den Erfahrungen als Fachstelle zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt soll daher im Folgenden aus dieser Perspektive Stellung zum Referentenentwurf des BMJ bezogen werden.