Freiburg, 17.01.2024 – Angesichts der Ankunft von Millionen von Ukrainer*innen, die vor der russischen Invasion flohen, zeigten sich Europäer*innen solidarisch und stellten Privatunterkünfte zur Verfügung. Neue und bestehende Netzwerke und Online-Plattformen boten eine Infrastruktur, um Geflüchtete aus der Ukraine mit potenziellen Gastgeber*innenund Vermieter*innen zu vernetzen. Diese stellen nach wie vor eine wichtige Ressource dar, um dem akuten Bedarf an Unterkünften und dem kritischenZustand der von der Regierung betriebenen Geflüchtetenunterkünfte zubegegnen. Ohne etablierte Sicherheitsmaßnahmen stellen Privatunterkünfte ein hohes Risiko für schutzbedürftige Geflüchtete dar. Geflüchteten stehen zwei Arten der Privatunterkunft zur Verfügung: (1) Unterbringung in normalen (un)möblierten Wohnungen, die über einen Mietvertrag angemietet werden (ohne dass jemand anderes dort wohnt), (2) Unterbringung in Privathaushalten, d. h. Privatpersonen, die ein oder mehrere Zimmer in ihrer Wohnung oder ihrem Haus an Geflüchtete vermieten, (d.h., dass die Person, die die Zimmer untervermietet, in derselben Wohnung/demselbenHaus leben). In seiner Erhebung konzentriert ECPAT sich vorallem auf die Risiken für Kinder und Jugendliche in der zweiten Unterkunftsart.
Damit bringt ECPAT eine kinder- und schutzzentrierte Perspektive in die laufende Diskussion über Privatunterkünfte als Ergänzung zu staatlichen Geflüchtetenunterkünften ein. Die Verpflichtung der Staaten, Kinder zu schützen und ihre Rechte zu gewährleisten, bleiben ungeachtet der Form der Aufnahme unabhängig von Nationalität, Herkunft oder Migrationsstatus unverändert.
Die Erhebung ist in Deutscher und Englischer Version verfügbar.