Freiburg, 22.04.2024 – ECPAT begrüßt und unterstützt in einer Stellungnahme die strukturelle, gesetzliche Verstetigung des Amtes des/der Unabhängigen Bundesbeauftragte/n und des Arbeitsstabs, des Betroffenenrates sowie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ausdrücklich. Aus unserer Sicht wird damit ein überfälliger Schritt hinsichtlich der Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung sowie zur weiteren Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz vollzogen.
Detaillierte Anmerkungen zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzes können in der Stellungnahme nachgelesen werden.