Im Rahmen des Projekts „Flucht & Menschenhandel – Sensibilisierung, Prävention und Schutz“ hat der KOK e.V. die Analyse „Grundrechtsschutz gegen Abschiebungen gemäß der Dublin-III-Verordnung von Betroffenen des Menschenhandels – Eine Untersuchung zur aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte“ veröffentlicht.
Bei Personen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und in einem anderen EU-Mitgliedstaat von Menschenhandel betroffen waren, hat Deutschland spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zufolge bis vor kurzem den Asylantrag selbst geprüft, ohne dass dies hätte gerichtlich eingeklagt werden müssen. Seit Anfang 2018 sei aber ein Wandel der behördlichen Praxis zu beobachten. Die Zahl der negativen Dublin-Bescheide gegen Betroffene von Menschenhandel sei nach Angaben von Fachberatungsstellen seitdem erheblich gestiegen.
Die Autorin Ruth Luisa Meding (LL.M) hat in der vorliegenden Studie die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte dahingehend analysiert, ob bei Verdacht auf Menschenhandel in Dublin-III-Fällen vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht wird und mit welchen Argumenten Verwaltungsgerichte einer Abschiebung widersprechen.
Weitere Informationen zum Projekt und der Rechtsprechungsanalyse finden Sie auf der KOK-Webseite.