Freiburg, 28.02.2020 – Zusammen mit mehreren anderen Verbänden bezieht ECPAT Deutschland e.V. Stellung zu dem aktuellen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.
Es ist zu begrüßen, dass Schritte zur Berücksichtigung der Rolle digitaler Medien endlich auch im Jugendschutz Gehör finden. Allerdings sehen wir weiteren Veränderungsbedarf. Besondere Bedeutung legt ECPAT auf die Minderung der Interaktionsrisiken, also bei der Kontaktanbahnung mit Kindern und Jugendlichen durch Täter und Täterinnen über das Internet, Ausbeutung von Kindern nimmt hier oft ihren Anfang.
Hier halten wir Verstetigung von Sensibilisierungsmaßnahmen für wichtig wie auch klare Altersangaben für Digitale Medien und mediale Angebote im Internet. Für sehr wichtig halten wir auch eine angemessene Strafverfolgung bspw. durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften.
Hier finden Sie die gemeinsame Pressemeldung und die vorangegangene Stellungnahme von September 2019 mit Modifikationen im Februar 2020.