Freiburg, 03.02.2021 – Am 20. Dezember 2020 trat der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) in Kraft. Dieser enthält nicht die weltweit von Kinderschutzorganisationen geforderte Ausnahmeregelung, die es IT Unternehmen weiterhin ermöglichen würde, mit Tools (wie Foto DNA) nach Inhalten sexueller Gewalt an Kindern zu suchen.
Somit haben IT-Unternehmen wie Facebook aufgehört nach Fotos oder Filmen, die sexuelle Gewalt an Kindern darstellen, zu suchen.
Seit dem 21. Dezember verzeichnet so der National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) einen Rückgang der Meldungen von Inhalten sexueller Gewalt an Kindern aus den EU-Mitgliedstaaten um unglaubliche 46 Prozent! Und wenn nicht nach Missbrauchsabbildungen gesucht wird, dann wird auch nichts gemeldet und Kinder können nicht identifiziert und geschützt werden.
ECPAT Deutschland bittet nun die EU Abgeordneten ihr Mandat zu nutzen, um eine Lösung zu finden, wie trotz neuer EU Datenschutz Bestimmungen weiterhin die Suche nach Inhalten sexueller Gewalt an Kindern fortgeführt werden kann. Dafür bedarf es einer Ausnahmeregelung, die am Donnerstag im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments thematisiert wird.
Wir hoffen sehr, dass die Verhandlungspartner*innen hier die Anstrengung auf sich nehmen eine längerfristige Strategie zu entwickeln, die in Datenschutz verträglicher Art und Weise Kinderschutz in der digitalen Welt ermöglicht.
Hier finden Sie unseren Appell an die Abgeordneten.
Hinweisen möchten wir auch auf den detaillierten Beitrag unserer Kollegin Astrid Winkler von ECPAT Österreich, die betont, „dass Kinderschutz ein universelles Recht von Kindern ist, das keinesfalls einem vermeintlichen ‚Schutz der Privatheit‘ geopfert werden darf. Es gibt kein Menschenrecht auf ‚Verbreiten, Teilen oder Tauschen von Missbrauchsdarstellungen im Netz‘. Daher muss es legal und legitim sein und bleiben, diesen Straftaten auf die Spur zu kommen, mit Methoden und Tools, die dem Medium Internet angepasst sind“.