Wie gut werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland tatsächlich umgesetzt? Dieser Frage geht das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention regelmäßig nach. Für ECPAT Deutschland ist das Verfahren ein wichtiges Instrument, um auf Schutzlücken aufmerksam zu machen, insbesondere beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel.
Was ist das Staatenberichtsverfahren?
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verpflichtet Deutschland dazu, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Seit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 1992 wird die Umsetzung in Deutschland regelmäßig durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Grundlage dafür sind unter anderem Informationen der Bundesregierung, der Zivilgesellschaft, nationaler Menschenrechtsinstitutionen und – zunehmend – auch die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst.
Das letzte Staatenberichtsverfahren fand von 2019 bis 2022 statt. Im September 2022 veröffentlichte der UN-Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen und formulierte konkrete Empfehlungen an Deutschland. Diese betreffen unter anderem den Schutz von Kindern vor Gewalt und Ausbeutung, den Vorrang des Kindeswohls sowie den Schutz und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die von Menschenhandel betroffen sind.
Mit diesen Empfehlungen endet das Verfahren jedoch nicht. In der anschließenden Follow-up-Phase geht es darum, zu beobachten, was Deutschland tatsächlich unternimmt, um die Empfehlungen umzusetzen. Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte begleitet diesen Prozess gemeinsam mit der Zivilgesellschaft. Seit 2022 finden dazu regelmäßig gemeinsame Veranstaltungen mit der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. statt.
Die Monitoring-Stelle: unabhängiger Blick auf Kinderrechte
Eine zentrale Rolle im Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention übernimmt die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte. Sie wurde 2015 eingerichtet und arbeitet unabhängig. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der UN-KRK durch staatliche Stellen kritisch zu beobachten, Daten und Erkenntnisse auszuwerten, Politik und andere Akteur*innen zu beraten und den UN-Kinderrechtsausschuss über die Situation in Deutschland zu informieren.
Die Monitoring-Stelle arbeitet dabei eng mit der Zivilgesellschaft zusammen. Eine wichtige Partnerin ist die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V., in der sich mehr als 100 Organisationen zusammengeschlossen haben. Das Netzwerk koordiniert das zivilgesellschaftliche Monitoring und beteiligt sich mit ergänzenden Berichten am Staatenberichtsverfahren.
ECPAT Deutschland ist Teil dieses Netzwerks und bringt dort seine langjährige Expertise zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel ein. ECPAT ist zudem im erweiterten Vorstand der National Coalition vertreten.
ECPATs Beitrag zum Monitoring
Für ECPAT Deutschland bedeutet das Monitoring mehr als die Betrachtung politischer Maßnahmen auf dem Papier. Entscheidend ist, ob Schutz tatsächlich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen ankommt.
Im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Monitorings bringt ECPAT deshalb insbesondere Erkenntnisse aus ihrer langjährigen Arbeit zu Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ein. Dazu gehören Erfahrungen aus der Fachpraxis und der politischen Arbeit, Erkenntnisse aus der internationalen und nationalen Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Behörden, Institutionen und anderen Fachakteur*innen, die Umsetzung des Bundeskooperationskonzepts “Schutz und Hilfe bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern” sowie die Analyse bestehender Schutz- und Unterstützungsstrukturen.
Bereits im vergangenen Staatenberichtsverfahren hat ECPAT die Perspektive auf Menschenhandel, (sexuelle) Ausbeutung und den Schutz von Kindern in Flucht- und Migrationskontexten eingebracht. In den gemeinsamen Stellungnahmen der Zivilgesellschaft wurden unter anderem die Identifizierung betroffener Kinder und Jugendlicher, spezifische Unterstützungsangebote und die Stärkung von Monitoring-Strukturen thematisiert.
Auch im aktuellen Follow-up-Prozess bringt ECPAT diese Perspektive ein. Bei der gemeinsamen Veranstaltung von Monitoring-Stelle UN-KRK am DIMR und National Coalition im Mai 2026 stand die Frage im Mittelpunkt, wie betroffene Kinder und Jugendliche effektiver identifiziert und geschützt werden können. Dabei wurden unter anderem die weiterhin bestehenden Herausforderungen bei Identifizierung, Unterstützung und interprofessioneller Kooperation diskutiert.
Menschenhandel: Schutzlücken bestehen weiterhin
Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte Deutschland bereits 2022 aufgefordert, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Menschenhandel zu verbessern. Dazu gehören insbesondere ein schneller Zugang zu Unterstützung und Schutz unabhängig von einer Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, die konsequente Berücksichtigung des Kindeswohls, kindgerechte Ermittlungen und eine wirksame Strafverfolgung.
Aus Sicht von ECPAT bestehen hier weiterhin wichtige Herausforderungen.
Eine der größten ist die Identifizierung betroffener Kinder und Jugendlicher. Viele Betroffene erkennen sich selbst nicht als Betroffene von Menschenhandel oder Ausbeutung. Scham, Schuldgefühle, Abhängigkeiten von Täter(*innen) oder Misstrauen gegenüber Behörden können dazu führen, dass Ausbeutung nicht erkannt wird. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an spezifischem Wissen darüber, wie mögliche Betroffene erkannt und angemessen unterstützt werden können.
Hinzu kommen regionale Unterschiede bei den Unterstützungsstrukturen. Nicht überall stehen spezialisierte Fachberatungsstellen, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten oder niedrigschwellige Angebote zur Verfügung. Gerade für betroffene Kinder und Jugendliche von Menschenhandel braucht es jedoch Unterstützung, die ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt.
ECPATs Empfehlungen: Schutz muss früher ansetzen
Aus unserer Sicht braucht es deshalb einen konsequenten Ausbau der Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Menschenhandel. Dabei sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:
- Betroffene Kinder und Jugendliche effektiver identifizieren
Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Ausländerbehörden, Bildungseinrichtungen, Unterkünften und anderen relevanten Bereichen benötigen regelmäßige und praxisnahe Schulungen. Sie müssen wissen, welche Hinweise auf Menschenhandel und Ausbeutung hindeuten können und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
- Spezifische Unterstützungsangebote flächendeckend sichern
Alle betroffenen Kinder und Jugendlichen brauchen Zugang zu geeigneten Schutz- und Unterstützungsangeboten – unabhängig davon, welcher Form der Ausbeutung sie ausgesetzt waren und unabhängig davon, ob sie mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren.
- Regionale Kooperationsstrukturen verbindlich verankern
Kinderschutz bei Menschenhandel funktioniert nur ressortübergreifend. Kinder- und Jugendhilfe, Fachberatungsstellen, Polizei, Justiz, Ausländerbehörden und weitere Akteur*innen müssen verbindlich zusammenarbeiten. Das Bundeskooperationskonzept zum Schutz und zur Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen von Menschenhandel und Ausbeutung muss deshalb konsequent umgesetzt und auf regionaler und Landesebene institutionell verankert werden. Auch die aktuelle Follow-up-Diskussion hat die Bedeutung solcher Koordinationsstrukturen hervorgehoben.
- Das Dunkelfeld stärker in den Blick nehmen
Die bekannten Fallzahlen von unter anderem des Bundeskriminalamts bilden nur einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes ab. Um Schutzmaßnahmen bedarfsgerecht planen zu können, braucht es effektivere Daten, regelmäßige Erhebungen und Forschung zum Dunkelfeld. Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Durchs Raster gefallen?“ weist ebenfalls auf diesen Bedarf hin.
- Kinder und Jugendliche beteiligen
In die Bewertung der Umsetzung der Kinderrechte müssen die Erfahrungen und Einschätzungen von Kindern und Jugendlichen einfließen. Die National Coalition hat mit dem Kinderrechtereport bereits gezeigt, wie Kinder und Jugendliche selbst an der Berichterstattung an die Vereinten Nationen beteiligt werden können.
Monitoring heißt: Empfehlungen müssen Wirkung entfalten
Das Staatenberichtsverfahren schafft einen wichtigen internationalen Rahmen, um die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland regelmäßig zu überprüfen. Entscheidend ist jedoch, was zwischen den Staatenprüfungen passiert.
Die nächste Staatenprüfung Deutschlands wird aufgrund des neuen vereinfachten Berichtsverfahrens anders ablaufen als die vorherigen Verfahren. Nach aktuellem Stand ist der Beginn des nächsten Verfahrens wegen des Rückstaus beim UN-Kinderrechtsausschuss und der finanziellen Situation der Vereinten Nationen voraussichtlich später als ursprünglich vorgesehen (Abgabe des kombinierten siebten und achten Staatenberichts war für den 24. April 2027 geplant). Nach aktuellem Stand ist der Beginn des nächsten Verfahrens wegen des Rückstaus beim UN-Kinderrechteausschuss und der finanziellen Situation der Vereinten Nationen voraussichtlich später als ursprünglich vorgesehen (Abgabe des kombinierten siebten und achten Staatenberichts war für den 24. April 2027 geplant). Das neue Verfahren beginnt zudem nicht mit dem Staatenbericht der Bundesregierung, sondern mit Eingaben der Zivilgesellschaft, von UN-Organisationen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen.
Für ECPAT Deutschland bedeutet das: Die Zeit bis zur nächsten Staatenprüfung muss genutzt werden, um bestehende Schutzlücken sichtbar zu machen und Verbesserungen voranzutreiben. Als Mitglied der National Coalition wird ECPAT Deutschland weiterhin ihre Expertise einbringen und insbesondere darauf achten, dass Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel betroffen sind, im Monitoring und in politischen Maßnahmen nicht übersehen werden.