Eins von fünf Kindern und Jugendlichen in Europa ist von sexualisierter Gewalt und betroffen. Alle zwei Sekunden werden mindestens zwei Bilder oder Videos von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige online geteilt. Allein in Deutschland erhielt jugendschutz.net 2025 rund 14.000 Meldungen und das Bundeskriminalamt registrierte im selben Jahr rund 50.000 Fälle von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Hinter jedem Bild steht ein betroffenes Kind, das mit Traumatisierung, der schweren Verletzung seiner Rechte und der fortgesetzten Verbreitung der Aufnahmen leben muss. Deutschland und die EU sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen – das gilt auch für den digitalen Raum.
Seit 2022 verhandelt die EU über eine Verordnung „zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ (2022/0155(COD)), kurz CSA-Verordnung (CSA – Child Sexual Abuse). Sie soll Plattformen dazu verpflichten, sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum proaktiv zu bekämpfen.
Inzwischen verhandeln EU-Kommission, Rat und Parlament im Trilog über den Auch in dieser Phase ist es wichtig, dass sich Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit einbringen, um Kinderrechte zu stärken und hohe Standards für den Kinderschutz – auch aufseiten der Plattformen – zu sichern.
Aktuell gibt es nur eine befristete Ausnahmeregelung, die im Juli 2026 bis April 2028 verlängert wurde. Sie erlaubt es Plattformen überhaupt erst, nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu suchen – allerdings nur freiwillig, ohne Verpflichtung und ohne einheitliche Mindeststandards. Die Verordnung soll einen dauerhaften rechtlichen Rahmen schaffen, der darüber hinausgeht: Durch verpflichtende Risikoanalysen und weitere Vorgaben soll sie einheitliche Mindeststandards festlegen und es Plattformen zugleich ermöglichen, ihre Angebote so sicher wie möglich zu gestalten.
Warum eine dauerhafte Regelung entscheidend ist
Beim US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), an das Anbieter weltweit Verdachtsfälle melden, gingen 2025 Meldungen zu 61,8 Millionen Dateien mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein. 99 Prozent davon meldeten Plattformen, die sie mithilfe von Erkennungstechnologien gefunden hatten. Solange diese Suche nur auf einer befristeten Ausnahmeregelung beruht, drohen Schutzlücken. Es braucht deshalb eine verlässliche, dauerhafte Grundlage.
Aus Sicht von ECPAT Deutschland muss die CSA-Verordnung insbesondere:
- Kinderschutz von Anfang an mitdenken: Anbieter müssen , ihre Dienste kindgerecht zu gestalten (Children Rights & Safety by Design), Risiken zu bewerten und wirksam zu verringern.
- Alle Formen sexualisierter Gewalt erfassen: Die Verordnung muss sowohl bekannte als auch bislang unbekannte Darstellungen abdecken, einschließlich KI-generierter Inhalte, und ebenso Cybergrooming.
- Eine dauerhafte Rechtsgrundlage schaffen: Plattformen müssen weiterhin eigeninitiativ suchen dürfen. Anbieter mit hohem Risiko müssen zum Erkennen, Melden und Entfernen verpflichtet werden.
- Grundrechte absichern: Starke Schutzmechanismen müssen sexualisierte Gewalt und Ausbeutung verhindern und gleichzeitig die Rechte aller Nutzenden, auch auf Privatsphäre, wahren.
- Ein starkes EU-Zentrum einrichten: Ein gut ausgestattetes EU-Zentrum soll Maßnahmen europaweit koordinieren und Betroffene unterstützen.
Werden Sie aktiv! Über ein Kampagnentool der Internet Watch Foundation können EU-Bürger*innen den Europaabgeordneten ihres Landes schreiben und sehen, wie diese im Juli über die Verlängerung der Ausnahmeregelung abgestimmt haben. Setzen auch Sie sich für digitale Kinderrechte ein: https://www.thepetitionnoonewouldsign.com/contact-your-mep
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