Lehrkräfte sind wichtige Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche. Sie können Anzeichen von Gewalt erkennen, Unterstützung ermöglichen und dazu beitragen, dass Schulen sichere Orte sind. Doch dafür benötigen sie Wissen und Handlungssicherheit. Gemeinsam mit 15 Organisationen und Interessenvertretungen fordert ECPAT Deutschland deshalb, Kinderschutz verbindlich im Lehramtsstudium zu verankern.

Warum Kinderschutz in der Lehrkräftebildung unverzichtbar ist

Schule ist einer der wenigen Orte, an denen nahezu alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Lehrkräfte begleiten junge Menschen über einen langen Zeitraum, erleben sie in unterschiedlichen Situationen und können Veränderungen in ihrem Verhalten wahrnehmen. Damit kommt ihnen eine wichtige Rolle beim Schutz vor Gewalt zu.

Kinder und Jugendliche, die Gewalt erleben, sprechen häufig nicht unmittelbar darüber. Umso wichtiger ist es, dass Erwachsene mögliche Warnsignale erkennen, angemessen reagieren und betroffenen jungen Menschen Unterstützung anbieten können. Das gilt auch für sexualisierte Gewalt, die sowohl im familiären und sozialen Umfeld, im digitalen Raum, aber auch in pädagogischen Einrichtungen selbst stattfinden kann.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen die Zahlen: Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter in Deutschland bei rund 72.800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt fest. Gegenüber 2019 entspricht das einem Anstieg von rund 31 Prozent. Darüber hinaus ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Gleichzeitig spielt Kinderschutz im Lehramtsstudium an den meisten Universitäten und in fast allen Bundesländern bislang keine oder nur eine geringe Rolle. Studierende können ihr Studium abschließen, ohne sich systematisch mit Kindeswohlgefährdung, Anzeichen von Gewalt oder angemessenen Handlungsmöglichkeiten auseinandergesetzt zu haben.

Ob betroffene Kinder und Jugendliche auf eine sensibilisierte und handlungssichere Lehrkraft treffen, darf aber nicht vom Zufall abhängen. Kinderschutz muss deshalb fester Bestandteil der professionellen Ausbildung aller Lehrkräfte werden.

Schule als Schutzraum – und als Ort, an dem Gewalt stattfinden kann

Schule kann für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Schutzraum sein, insbesondere dann, wenn sie außerhalb der Schule Gewalt erfahren. Voraussetzung dafür ist, dass Lehrkräfte wissen, wie sie bei Verdachtsfällen vorgehen, Gespräche mit betroffenen Kindern führen und Unterstützung durch Fachberatungsstellen oder Jugendämter einbeziehen können.

Gleichzeitig ist Schule selbst kein gewaltfreier Raum. Auch dort können Kinder und Jugendliche sexualisierte, körperliche oder psychische Gewalt erleben – sei es durch Lehrkräfte oder durch Mitschüler*innen. Ein wirksamer Kinderschutz muss daher sowohl den Schutz vor Gewalt außerhalb der Schule als auch den Schutz innerhalb pädagogischer Einrichtungen berücksichtigen.

Institutionelle Schutzkonzepte, klare Zuständigkeiten und verbindliche Verfahren für den Umgang mit Hinweisen auf Gewalt sind unabdingbar. Solche Strukturen können jedoch nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn pädagogische Fachkräfte entsprechend qualifiziert sind.

Auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland bereits 2022 dazu aufgefordert, Berufsgruppen, die mit und für Kinder arbeiten, einschließlich angehender Lehrkräfte, im Erkennen von Gewalt und im angemessenen Reagieren darauf zu schulen.

Ein breites Bündnis fordert verbindliche Veränderungen

Vor diesem Hintergrund hat ECPAT Deutschland ein gemeinsames Forderungspapier mit einem breiten Bündnis aus Studierenden-, Lehrkräfte-, Schüler*innen-, Eltern- und Betroffenenvertretungen mitgezeichnet. Das am 14. Oktober 2026 vorgestellte Papier richtet sich insbesondere an die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Länder. Ziel ist es, Kinderschutz strukturell und verbindlich in der Ausbildung angehender Lehrkräfte zu verankern.

Das Bündnis formuliert fünf zentrale Forderungen:

  1. Ein verpflichtendes Kinderschutzmodul in allen Lehramtsstudiengängen in allen 16 Bundesländern
  2. Einheitliche Mindestinhalte
  3. Strukturelle und verbindliche Einbindung von Betroffenenperspektiven
  4. Ressourcen und Hochschulfinanzierung
  5. Partizipative Mitgestaltung durch Studierende

Kinderschutz muss Bestandteil professioneller Ausbildung sein

Für ECPAT Deutschland ist die verbindliche Verankerung von Kinderschutz in der Lehrkräftebildung ein wichtiger Schritt hin zu einem wirksameren Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Prävention darf nicht erst dann beginnen, wenn ein Verdacht vorliegt oder Gewalt bereits bekannt geworden ist. Sie setzt voraus, dass pädagogische Fachkräfte Risiken verstehen, Warnsignale ernst nehmen und wissen, wie sie handeln können.

Ein verbindliches Kinderschutzmodul schafft dafür eine wichtige Grundlage. Es ersetzt weder institutionelle Schutzkonzepte noch spezialisierte Fachberatung. Es kann aber dazu beitragen, dass angehende Lehrkräfte besser auf ihre Verantwortung vorbereitet werden und Kinderschutz im Schulalltag nicht dem Zufall überlassen bleibt.

Denn jedes Kind hat das Recht, in der Schule gesehen, gehört und geschützt zu werden.

Das Forderungspapier „Gewalt gegen Kinder – Kinderschutz in das Lehramtsstudium“ wurde am 14. Oktober 2026 von einem breiten Bündnis aus Studierenden-, Lehrkräfte-, Schülerinnen-, Eltern- und Betroffenenvertretungen bei einer Veranstaltung im Mehringhof in Berlin vorgestellt.