Freiburg, 18.02.2020 – Die vom Land Baden-Württemberg eingesetzte Kommission Kinderschutz hat ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Die Kommission wurde im Herbst 2018 in Reaktion auf den Fall Staufen eingerichtet. Der Bericht enthält umfangreiche Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes, zum Beispiel die Forderung nach verbesserter Kooperation der Akteure und Akteurinnen.
ECPAT Deutschland begrüßt die Initiative des Landes, Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes in Baden-Württemberg zu ergreifen. Leider vernachlässigen die veröffentlichten Empfehlungen den wesentlichen Ausbeutungscharakter des Falls Staufen, dessen Täter_innen nicht nur wegen sexuellem Kindesmissbrauchs, sondern auch vor dem Straftatbestand des Menschenhandels verurteilt worden sind.
ECPAT Deutschland setzt sich seit 20 Jahren für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung ein. 2018 veröffentlichte das Bundesfamilienministerium zusammen mit ECPAT Deutschland und dem KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“.
ECPAT empfiehlt der Baden-Württembergischen Landesregierung dringend, dieses Konzept in den neu zu erarbeitenden interinstitutionellen Handreichungen zu Kinderschutz zu berücksichtigen, um Akteuren und Akteurinnen Handlungssicherheit auch in Fällen des Menschenhandels zum Nachteil Minderjähriger und der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zu vermitteln.