Freiburg, 05.04.2023 – Gemeinsam mit  Innocence in Danger, dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Stiftung Digitale Chancen hat ECPAT  in einer digitalen Pressekonferenz aufgezeigt, dass die EU-Verordnung Schutz vor sexueller Gewalt im Netz und Schutz der Privatsphäre zusammenbringen kann. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme, die auf dem Fragenkatalog des Digitalausschusses des Deutschen Bundestags basiert, legen die Organisationen ausführlich dar, wie dies realisiert werden kann. Dabei machen sie deutlich, dass die Europäische Kommission mitnichten beabsichtigt, jegliche Kommunikation anlasslos zu überwachen und zu kontrollieren, wie es der Begriff der Chatkontrolle nahelegt. Zugleich zeigen sie auf, dass es eines umfassenden Ansatzes bedarf, um Kinderschutz vollumfänglich zu verwirklichen. Deshalb ist es wichtig, den Verordnungsentwurf auch in Zusammenhang mit der Better Internet for Kids Strategie (BIK+) der Europäischen Kommission zu betrachten. Die Stellungnahme ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.