Materialien & Publikationen

Hier finden Sie alle ECPAT Flyer, Dossiers, Publikationen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Videos zum Downloaden.

Alle Printmaterialien können auf Anfrage über info@ecpat.de gegen Versandkosten bestellt werden.

Newsletter Herbst 2026

September 23rd, 2026|0 Comments

Liebe Leser*innen, am 27. September ist Welttourismustag. Nicht nur aus Anlass dieses Tages, schauen wir bei ECPAT genau hin:  Wie können Kinder und Jugendliche auch im Tourismus wirksam vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung geschützt [...]

Lunch & Learn Kinderschutz: Kinderschutz konkret – Good Practice und neue Trends im Safeguarding

September 22nd, 2026|0 Comments

Oktober 2026 | 12:00–13:00 Uhr | Digital über Webex Safeguarding und Kinderschutz sind zentrale Qualitätskriterien in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe. Viele Organisationen verfügen bereits über Schutzkonzepte und praktische Erfahrungen. Gleichzeitig verändern sich Anforderungen [...]

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen findet auch in Tourismusunterkünften in Deutschland statt

September 22nd, 2026|0 Comments

Download als PDF Freiburg, 22. September 2026 – Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist ein globales Problem. Weltweit nutzen Sexualstraftäter*innen touristische Infrastrukturen, um Kinder auszubeuten. Auch in Deutschland können Hotels, Ferienwohnungen und andere [...]

20. Oktober 2026, Fachtag in Regensburg: „Kinderschutz vor Menschenhandel: Interdisziplinäre Zusammenarbeit, regionale Strukturen und Handlungssicherheit stärken“

August 31st, 2026|0 Comments

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung und Menschenhandel erfordert das Zusammenspiel verschiedener Fachdisziplinen und Institutionen. Genau hier setzt unser Fachtag am 20. Oktober 2026 von 9:00 bis 15:00 Uhr in Regensburg an. [...]

13. Oktober 2026, Digitale Schulung für Jugendämter in Westfalen-Lippe: Menschenhandel bei Kindern und Jugendlichen erkennen und handeln

August 10th, 2026|0 Comments

Für Fach- und Leitungskräfte aus den Jugendämtern in Westfalen-Lippe: Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen stellen besondere Herausforderungen für den Kinderschutz dar. Wie können potenziell betroffene Kinder und Jugendliche erkannt und wirksam geschützt [...]

19. November 2026 Menschenhandel bei Minderjährigen erkennen: Digitale Fortbildung für mehr Handlungssicherheit für Vormund*innen

August 10th, 2026|0 Comments

Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen oder bedroht sind, brauchen besonders aufmerksame und handlungssichere Vormund*innen. Doch wie können Anzeichen erkannt und Gefährdungslagen richtig eingeordnet werden? Welche besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe haben [...]

Newsletter Herbst 2026

September 23rd, 2026|0 Comments

Liebe Leser*innen, am 27. September ist Welttourismustag. Nicht nur aus Anlass dieses Tages, schauen wir bei ECPAT genau hin:  Wie können Kinder und Jugendliche auch im Tourismus wirksam vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung geschützt [...]

Lunch & Learn Kinderschutz: Kinderschutz konkret – Good Practice und neue Trends im Safeguarding

September 22nd, 2026|0 Comments

Oktober 2026 | 12:00–13:00 Uhr | Digital über Webex Safeguarding und Kinderschutz sind zentrale Qualitätskriterien in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe. Viele Organisationen verfügen bereits über Schutzkonzepte und praktische Erfahrungen. Gleichzeitig verändern sich Anforderungen [...]

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen findet auch in Tourismusunterkünften in Deutschland statt

September 22nd, 2026|0 Comments

Download als PDF Freiburg, 22. September 2026 – Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist ein globales Problem. Weltweit nutzen Sexualstraftäter*innen touristische Infrastrukturen, um Kinder auszubeuten. Auch in Deutschland können Hotels, Ferienwohnungen und andere [...]

20. Oktober 2026, Fachtag in Regensburg: „Kinderschutz vor Menschenhandel: Interdisziplinäre Zusammenarbeit, regionale Strukturen und Handlungssicherheit stärken“

August 31st, 2026|0 Comments

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung und Menschenhandel erfordert das Zusammenspiel verschiedener Fachdisziplinen und Institutionen. Genau hier setzt unser Fachtag am 20. Oktober 2026 von 9:00 bis 15:00 Uhr in Regensburg an. [...]

13. Oktober 2026, Digitale Schulung für Jugendämter in Westfalen-Lippe: Menschenhandel bei Kindern und Jugendlichen erkennen und handeln

August 10th, 2026|0 Comments

Für Fach- und Leitungskräfte aus den Jugendämtern in Westfalen-Lippe: Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen stellen besondere Herausforderungen für den Kinderschutz dar. Wie können potenziell betroffene Kinder und Jugendliche erkannt und wirksam geschützt [...]

19. November 2026 Menschenhandel bei Minderjährigen erkennen: Digitale Fortbildung für mehr Handlungssicherheit für Vormund*innen

August 10th, 2026|0 Comments

Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen oder bedroht sind, brauchen besonders aufmerksame und handlungssichere Vormund*innen. Doch wie können Anzeichen erkannt und Gefährdungslagen richtig eingeordnet werden? Welche besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe haben [...]

Newsletter Herbst 2026

September 23rd, 2026|0 Comments

Liebe Leser*innen, am 27. September ist Welttourismustag. Nicht nur aus Anlass dieses Tages, schauen wir bei ECPAT genau hin:  Wie können Kinder und Jugendliche auch im Tourismus wirksam vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung geschützt [...]

Lunch & Learn Kinderschutz: Kinderschutz konkret – Good Practice und neue Trends im Safeguarding

September 22nd, 2026|0 Comments

Oktober 2026 | 12:00–13:00 Uhr | Digital über Webex Safeguarding und Kinderschutz sind zentrale Qualitätskriterien in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe. Viele Organisationen verfügen bereits über Schutzkonzepte und praktische Erfahrungen. Gleichzeitig verändern sich Anforderungen [...]

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen findet auch in Tourismusunterkünften in Deutschland statt

September 22nd, 2026|0 Comments

Download als PDF Freiburg, 22. September 2026 – Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist ein globales Problem. Weltweit nutzen Sexualstraftäter*innen touristische Infrastrukturen, um Kinder auszubeuten. Auch in Deutschland können Hotels, Ferienwohnungen und andere [...]

20. Oktober 2026, Fachtag in Regensburg: „Kinderschutz vor Menschenhandel: Interdisziplinäre Zusammenarbeit, regionale Strukturen und Handlungssicherheit stärken“

August 31st, 2026|0 Comments

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung und Menschenhandel erfordert das Zusammenspiel verschiedener Fachdisziplinen und Institutionen. Genau hier setzt unser Fachtag am 20. Oktober 2026 von 9:00 bis 15:00 Uhr in Regensburg an. [...]

13. Oktober 2026, Digitale Schulung für Jugendämter in Westfalen-Lippe: Menschenhandel bei Kindern und Jugendlichen erkennen und handeln

August 10th, 2026|0 Comments

Für Fach- und Leitungskräfte aus den Jugendämtern in Westfalen-Lippe: Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen stellen besondere Herausforderungen für den Kinderschutz dar. Wie können potenziell betroffene Kinder und Jugendliche erkannt und wirksam geschützt [...]

19. November 2026 Menschenhandel bei Minderjährigen erkennen: Digitale Fortbildung für mehr Handlungssicherheit für Vormund*innen

August 10th, 2026|0 Comments

Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen oder bedroht sind, brauchen besonders aufmerksame und handlungssichere Vormund*innen. Doch wie können Anzeichen erkannt und Gefährdungslagen richtig eingeordnet werden? Welche besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe haben [...]

PM: ECPAT Deutschland erhält Deutschen Kinderschutzpreis 2024 für herausragendes Engagement im Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung

May 8th, 2024|0 Comments

Freiburg, 08.05.2024 - ECPAT erhält für das langjährige und herausragende Engagement im Schutz vor sexueller Ausbeutung von Kindern den renommierten Deutschen Kinderschutzpreis. Wir sind dankbar für die Honorierung und Auszeichnung unserer Arbeit, die ohne [...]

Veröffentlichung der Webseite des Bundeskooperationskonzept (BKK) – Gemeinsam für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Handel und Ausbeutung

January 31st, 2024|0 Comments

Freiburg, 31.01.2024 - ECPAT Deutschland e.V. freut sich über den Launch der neuen Webseite für das Bundeskooperationskonzept (BKK). Die Website bündelt bundesweit Anlaufstellen zu Handel mit Kindern und macht diese für Fachkräfte leicht zugänglich. [...]

Pressemitteilung: Kinderrechtsorganisationen begrüßen Änderungen des Strafgesetzbuches bei Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

December 19th, 2023|0 Comments

Freiburg, 19.12.2023 – Anlässlich des Vorhaben des Bundesjustizministeriums zur Anpassung der Mindeststrafen des §184b StGB veröffentlicht ECPAT Deutschland zusammen mit dem Deutschen Kinderhilfswerk, Innocence in Danger und Stiftung Digitale Chancen eine Pressemitteilung. ECPAT Deutschland, das Deutsche [...]

Newsletter Herbst 2026

September 23rd, 2026|0 Comments

Liebe Leser*innen, am 27. September ist Welttourismustag. Nicht nur aus Anlass dieses Tages, schauen wir bei ECPAT genau hin:  Wie können Kinder und Jugendliche auch im Tourismus wirksam vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung geschützt [...]

Lunch & Learn Kinderschutz: Kinderschutz konkret – Good Practice und neue Trends im Safeguarding

September 22nd, 2026|0 Comments

Oktober 2026 | 12:00–13:00 Uhr | Digital über Webex Safeguarding und Kinderschutz sind zentrale Qualitätskriterien in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe. Viele Organisationen verfügen bereits über Schutzkonzepte und praktische Erfahrungen. Gleichzeitig verändern sich Anforderungen [...]

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen findet auch in Tourismusunterkünften in Deutschland statt

September 22nd, 2026|0 Comments

Download als PDF Freiburg, 22. September 2026 – Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist ein globales Problem. Weltweit nutzen Sexualstraftäter*innen touristische Infrastrukturen, um Kinder auszubeuten. Auch in Deutschland können Hotels, Ferienwohnungen und andere [...]

20. Oktober 2026, Fachtag in Regensburg: „Kinderschutz vor Menschenhandel: Interdisziplinäre Zusammenarbeit, regionale Strukturen und Handlungssicherheit stärken“

August 31st, 2026|0 Comments

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung und Menschenhandel erfordert das Zusammenspiel verschiedener Fachdisziplinen und Institutionen. Genau hier setzt unser Fachtag am 20. Oktober 2026 von 9:00 bis 15:00 Uhr in Regensburg an. [...]

13. Oktober 2026, Digitale Schulung für Jugendämter in Westfalen-Lippe: Menschenhandel bei Kindern und Jugendlichen erkennen und handeln

August 10th, 2026|0 Comments

Für Fach- und Leitungskräfte aus den Jugendämtern in Westfalen-Lippe: Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen stellen besondere Herausforderungen für den Kinderschutz dar. Wie können potenziell betroffene Kinder und Jugendliche erkannt und wirksam geschützt [...]

19. November 2026 Menschenhandel bei Minderjährigen erkennen: Digitale Fortbildung für mehr Handlungssicherheit für Vormund*innen

August 10th, 2026|0 Comments

Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen oder bedroht sind, brauchen besonders aufmerksame und handlungssichere Vormund*innen. Doch wie können Anzeichen erkannt und Gefährdungslagen richtig eingeordnet werden? Welche besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe haben [...]

Unser Jahresbericht 2025 ist da

July 28th, 2026|0 Comments

Zwei Kampagnen mit und für junge Menschen, neue politische Netzwerke auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene und eine engere Verzahnung unserer Fachbereiche – 2025 hat ECPAT Deutschland auf vielen Ebenen Wirkung entfaltet. Unser öffentlicher Jahresbericht [...]

Kleine Beträge, gravierende Folgen – Finanztransaktionen zur sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen im digitalen Raum

July 6th, 2026|0 Comments

Freiburg, 06.07.2026 - ECPAT Deutschland veröffentlicht eine neue Studie zur wachsenden wirtschaftlichen Dimension digitaler sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Dabei wird klar: Der Finanzsektor kann ein entscheidender Partner im Kinderschutz werden. Statt kriminelle Finanzströme ungewollt [...]

Newsletter Sommer 2026

June 17th, 2026|0 Comments

Liebe Leser*innen, Digitale Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist längst zu einer der drängendsten Herausforderungen im Kinderschutz geworden. Cybergrooming, sexuelle Erpressung, Deepfakes und die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt zeigen, wie rasant sich Formen [...]

Neuer Leitfaden zu Kinderschutz im Tourismus

May 26th, 2026|0 Comments

Mit der neuen „Guidance for Risk Analysis“ stellt ECPAT International unterzeichnenden Unternehmen des Kinderschutzkodex ein praxisorientiertes Instrument zur Verfügung, um Risiken sexualisierter Gewalt und Ausbeutung gegen Kinder systematisch zu identifizieren, zu bewerten und wirksam zu adressieren. [...]

Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung

May 22nd, 2026|0 Comments

Kinderschutz konkret – Prävention von Gewalt gegen Kinder bei Auslandseinsätzen 2-tägige Fortbildung mit anschließenden fünf digitalen Beratungsterminen Wie können Organisationen Kinder im Kontext internationaler Einsätze besser schützen? Welche konkreten Maßnahmen helfen, Risiken frühzeitig zu [...]

Impuls-Vortrag: Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Ausland: Täterprofile und Präventionsansätze

April 13th, 2026|0 Comments

Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Ausland: Täterprofile, Trends und Prävention  Einblicke aus dem ECPAT „Lunch & Learn“-Webinar vom 25. März 2026  Mit Dr. Anneke Koning, Kriminologin und Assistenz-Professorin an der Freien Universität Amsterdam, Carlota Harmsen, Koordinatorin für Kinderschutz [...]

Newsletter Frühling 2026

April 1st, 2026|0 Comments

Liebe Leser*innen, der März steht bei ECPAT traditionell im Zeichen des Tourismus – rund um die Internationale Tourismus-Börse in Berlin kamen wir mit Unternehmen, Politik und internationalen Partner*innen ins Gespräch. Ein besonderes Highlight in [...]

5 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Allgemeine Bemerkung Nr. 25: Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld

March 2nd, 2026|0 Comments

Heute vor fünf Jahren hat die internationale Gemeinschaft mit der Verabschiedung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zur UN-Kinderrechtskonvention ein klares Versprechen abgegeben: Die Rechte von Kindern und Jugendlichen gelten uneingeschränkt auch im digitalen Umfeld. Zugleich wurden [...]

Stellungnahme zum Vorhaben der Europäischen Union zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im digitalen Raum: Verlängerung der Ausnahmeregelung (EU 2021/1232)

Freiburg, 07.02.2024 – ECPAT Deutschland e.V. begrüßt das Vorhaben der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Richtlinie (EU) 2021/1232, die die  vorübergehenden Ausnahme von bestimmten Vorschriften der ePrivacy Richtlinie (2002/58/EG) regelt. Diese Ausnahmen gelten dem [...]

Offener Brief an die Europäische Union

Freiburg/Brüssel 1.06.2022 - ECPAT Deutschland begrüßt zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vorbeugung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch. Lesen Sie hier den offenen Brief an die Europäische Union:  May2022Open [...]

Weitere Videos auf unserem YouTube-Kanal

Webinar: Spotting the Signs – How Financial Institutions Can Help Combat Online Child Exploitation

29. Oktober 2026 | 12:30–14:00 Uhr | Digital via Webex

Digitale sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen hinterlassen nicht nur digitale, sondern auch finanzielle Spuren. Zahlungen können Teil der Ausbeutungsstrukturen sein und zugleich Hinweise auf entsprechende Aktivitäten liefern. Damit diese Zusammenhänge erkannt und für den Kinderschutz genutzt werden können, kommt auch Finanzinstituten eine wichtige Rolle zu.

ECPAT Deutschland lädt herzlich zum Webinar „Spotting the Signs: How Financial Institutions Can Help Combat Online Child Exploitation“ ein. Im Mittelpunkt stehen die Möglichkeiten von Banken und anderen Finanzdienstleistern, ihre bestehenden Schutzmechanismen zu stärken und zur Prävention und Bekämpfung digitaler sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen beizutragen.

Grundlage des Webinars sind zentrale Erkenntnisse der Studie „Small Amounts, Grave Consequences: Financial Transactions for the Sexual Exploitation of Minors in the Digital Space“. Die Studie zeigt, welche Bedeutung Finanztransaktionen im Zusammenhang mit digitaler sexualisierter Ausbeutung haben können und welche Herausforderungen sich bei ihrer Erkennung stellen.

Ein besonderer Fokus des Webinars liegt auf den Schnittstellen zwischen Online-Plattformen und Finanzinstituten. Fragmentierte Informationen und fehlender Austausch können es erschweren, verdächtige Finanzströme zu erkennen und einzuordnen. Das Webinar soll Finanzdienstleistern Wissen und Ansatzpunkte vermitteln, um entsprechende Risiken besser zu verstehen und ihre Rolle im Kinderschutz weiterzuentwickeln.

Das Webinar richtet sich insbesondere an

  • Banken und andere Finanzdienstleister
  • Fachkräfte aus den Bereichen Compliance, Financial Crime und Prävention
  • Akteur*innen aus dem Bereich digitaler Kinderschutz
  • weitere Fachpersonen, die an der Bekämpfung digitaler sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen arbeiten

Veranstaltungsdetails

Datum: 29. Oktober 2026
Uhrzeit: 12:30–14:00 Uhr
Ort: Digital via Webex

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch!

Newsletter Herbst 2026

Liebe Leser*innen,

am 27. September ist Welttourismustag. Nicht nur aus Anlass dieses Tages, schauen wir bei ECPAT genau hin:  Wie können Kinder und Jugendliche auch im Tourismus wirksam vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung geschützt werden?
Kein Land und keine Destination ist immun gegen sexuelle Ausbeutung – das wissen wir seit langem. Trotzdem geht der Blick bei dem Thema oft schnell nach Asien, Lateinamerika und Afrika. Unsere neue Studie „Zwischen Anonymität und Verantwortung“ zeigt aber, dass auch Hotels und Ferienwohnungen in Deutschland zu Tatorten werden. Tourismusunternehmen sind ein zentraler Partner für besseren Kinderschutz:  Mitarbeitende können Warnsignale erkennen, Verdachtsfälle weitergeben und dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche schneller Hilfe bekommen. Aktuell fehlt es oft noch an Wissen und Handlungssicherheit sowie guten Kooperationsnetzwerken mit Fachberatungsstellen und Polizeien vor Ort. Gemeinsam mit der Branche wollen wir daran weiterarbeiten.

Auch darüber hinaus hat sich bei ECPAT einiges getan: Im Bereich Kinderschutz vor Menschenhandel haben wir uns unter anderem in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel eingebracht und zum zivilgesellschaftlichen Monitoring der UN-Kinderrechtskonvention beigetragen.
Im digitalen Kinderschutz beschäftigen uns schon seit langem die Auswirkungen neuer Technologien: Im Rahmen eines Expert*innen-Fachtags haben wir beraten, wie KI Kinder und Jugendliche immer mehr gefährdet, aber auch wie sie in Strafverfahren genutzt werden kann. Unsere Studie „Kleine Beträge, gravierende Folgen“ zeigt darüber hinaus, wie sexualisierte Gewalt monetarisiert wird und wie Zahlungsdienstleister die Aufdeckung verbessern können.

Entdecken Sie in diesem Newsletter aktuelle Entwicklungen, Projekte und Positionen aus der Arbeit von ECPAT Deutschland.

Kinderschutz im digitalen Raum: Kinder schützen im KI-Zeitalter

Die digitale Welt ist längst ein zentraler Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Sie bietet Möglichkeiten für Bildung, Information, Kommunikation und Teilhabe – zugleich entstehen neue Risiken und Formen sexualisierter Gewalt und Ausbeutung.

Mit der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) verändern sich diese Risiken weiter. KI kann bestehende Formen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erleichtern, beschleunigen und in neue Dimensionen führen. Dazu gehören beispielsweise KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt, sogenannte Deepnudes, aber auch neue Möglichkeiten für die Kontaktanbahnung, Manipulation und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen.

Kinderschutz muss deshalb auch im digitalen Raum und bei der Entwicklung neuer Technologien konsequent mitgedacht werden. Es braucht wirksame Schutzmechanismen, verantwortungsvolle technische Entwicklungen, gute Prävention und Aufklärung sowie klare Verantwortlichkeiten bei Politik, Strafverfolgung und Plattformen.

 

KI verändert die Risiken – und die Anforderungen an den Kinderschutz

Künstliche Intelligenz entwickelt sich mit hoher Geschwindigkeit. Anwendungen, die Inhalte generieren, Bildmaterial verändern oder realistisch wirkende Personen und Situationen erzeugen können, sind inzwischen für viele Menschen leicht zugänglich. Für den Kinderschutz stellt diese Entwicklung eine besondere Herausforderung dar.

KI kann unter anderem dazu eingesetzt werden, sexualisierte Darstellungen von Kindern und Jugendlichen künstlich zu erzeugen oder bestehende Bilder zu verändern. Gleichzeitig können KI-Systeme und digitale Plattformen neue Möglichkeiten für Täter(*innen) schaffen, mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten, Vertrauen aufzubauen oder sie zu manipulieren.

Für ECPAT Deutschland bedeutet das: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung muss auch bei der Entwicklung und Regulierung neuer Technologien von Anfang an berücksichtigt werden. Kinderschutz darf nicht erst dann einsetzen, wenn bereits konkrete Schäden entstanden sind.

 

ECPAT Deutschland bringt Kinderschutzexpertise in die politische und öffentliche Debatte ein

Die Frage, wie Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt wirksam geschützt werden können, stand auch im Mittelpunkt der Unabhängigen Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die interdisziplinär besetzte Kommission veröffentlichte im Juni 2026 Handlungsempfehlungen für einen wirksameren Kinder- und Jugendmedienschutz. Dabei wurden unter anderem rechtliche, technische, pädagogische, medizinische und psychologische Perspektiven berücksichtigt. Auch die Erfahrungen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen wurden in den Arbeitsprozess einbezogen.

ECPAT Deutschland brachte ihre Expertise zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in diese Arbeit ein. So hat ECPAT Deutschland unter anderem Stellungnahmen für die Hearings der Expert*innenkommission eingereicht und dabei die Perspektive des Schutzes vor digitaler sexualisierter Gewalt eingebracht. Thematisiert wurden dabei unter anderem Cybergrooming, Sextortion, Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sowie KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt.

Auch in der Fachtagung „Kinder schützen im KI-Zeitalter: Sexualisierter Gewalt und Ausbeutung im digitalen Raum begegnen“, die ECPAT gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren am 22.9. veranstaltet hat, stand die Thematik Künstliche Intelligenz im Mittelpunkt. Wie verändern KI-Technologien sexualisierte Gewalt und Ausbeutung? Welche neuen Risiken entstehen für Kinder und Jugendliche? Und welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Politik, Strafverfolgung, Fachpraxis und Zivilgesellschaft? – Dies waren Fragen, denen sich im Rahmen der Fachtagung gewidmet wurde. Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwicklungen und konkrete Perspektiven für den Kinderschutz. Die Veranstaltung verknüpfte fachliche Inputs mit Praxisperspektiven und einem interaktiven Austausch.

Gemeinsam den digitalen Kinderschutz weiterentwickeln

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz erfordern dabei neue Antworten – von der Prävention und Aufklärung über die technische Gestaltung digitaler Dienste bis hin zu Strafverfolgung und politischen Rahmenbedingungen.

ECPAT Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Perspektive von Kindern und Jugendlichen und die spezifischen Risiken sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in diesen Debatten sichtbar bleiben.

Denn Kinderschutz muss auch im KI-Zeitalter gelten.

Kinderrechte unter Beobachtung: ECPAT bringt Perspektive von Betroffenen von Menschenhandel ein

Wie gut werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland tatsächlich umgesetzt? Dieser Frage geht das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention regelmäßig nach. Für ECPAT Deutschland ist das Verfahren ein wichtiges Instrument, um auf Schutzlücken aufmerksam zu machen, insbesondere beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel.

Was ist das Staatenberichtsverfahren?

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verpflichtet Deutschland dazu, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Seit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 1992 wird die Umsetzung in Deutschland regelmäßig durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Grundlage dafür sind unter anderem Informationen der Bundesregierung, der Zivilgesellschaft, nationaler Menschenrechtsinstitutionen und – zunehmend – auch die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst.

Das letzte Staatenberichtsverfahren fand von 2019 bis 2022 statt. Im September 2022 veröffentlichte der UN-Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen und formulierte konkrete Empfehlungen an Deutschland. Diese betreffen unter anderem den Schutz von Kindern vor Gewalt und Ausbeutung, den Vorrang des Kindeswohls sowie den Schutz und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die von Menschenhandel betroffen sind.

Mit diesen Empfehlungen endet das Verfahren jedoch nicht. In der anschließenden Follow-up-Phase geht es darum, zu beobachten, was Deutschland tatsächlich unternimmt, um die Empfehlungen umzusetzen. Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte begleitet diesen Prozess gemeinsam mit der Zivilgesellschaft. Seit 2022 finden dazu regelmäßig gemeinsame Veranstaltungen mit der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. statt.

 

Die Monitoring-Stelle: unabhängiger Blick auf Kinderrechte

Eine zentrale Rolle im Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention übernimmt die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte. Sie wurde 2015 eingerichtet und arbeitet unabhängig. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der UN-KRK durch staatliche Stellen kritisch zu beobachten, Daten und Erkenntnisse auszuwerten, Politik und andere Akteur*innen zu beraten und den UN-Kinderrechtsausschuss über die Situation in Deutschland zu informieren.

Die Monitoring-Stelle arbeitet dabei eng mit der Zivilgesellschaft zusammen. Eine wichtige Partnerin ist die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V., in der sich mehr als 100 Organisationen zusammengeschlossen haben. Das Netzwerk koordiniert das zivilgesellschaftliche Monitoring und beteiligt sich mit ergänzenden Berichten am Staatenberichtsverfahren.

ECPAT Deutschland ist Teil dieses Netzwerks und bringt dort seine langjährige Expertise zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel ein. ECPAT ist zudem im erweiterten Vorstand der National Coalition vertreten.

 

ECPATs Beitrag zum Monitoring

Für ECPAT Deutschland bedeutet das Monitoring mehr als die Betrachtung politischer Maßnahmen auf dem Papier. Entscheidend ist, ob Schutz tatsächlich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen ankommt.

Im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Monitorings bringt ECPAT deshalb insbesondere Erkenntnisse aus ihrer langjährigen Arbeit zu Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ein. Dazu gehören Erfahrungen aus der Fachpraxis und der politischen Arbeit, Erkenntnisse aus der internationalen und nationalen Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Behörden, Institutionen und anderen Fachakteur*innen, die Umsetzung des Bundeskooperationskonzepts “Schutz und Hilfe bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern” sowie die Analyse bestehender Schutz- und Unterstützungsstrukturen.

Bereits im vergangenen Staatenberichtsverfahren hat ECPAT die Perspektive auf Menschenhandel, (sexuelle) Ausbeutung und den Schutz von Kindern in Flucht- und Migrationskontexten eingebracht. In den gemeinsamen Stellungnahmen der Zivilgesellschaft wurden unter anderem die Identifizierung betroffener Kinder und Jugendlicher, spezifische Unterstützungsangebote und die Stärkung von Monitoring-Strukturen thematisiert.

Auch im aktuellen Follow-up-Prozess bringt ECPAT diese Perspektive ein. Bei der gemeinsamen Veranstaltung von Monitoring-Stelle UN-KRK am DIMR und National Coalition im Mai 2026 stand die Frage im Mittelpunkt, wie betroffene Kinder und Jugendliche effektiver identifiziert und geschützt werden können. Dabei wurden unter anderem die weiterhin bestehenden Herausforderungen bei Identifizierung, Unterstützung und interprofessioneller Kooperation diskutiert.

 

Menschenhandel: Schutzlücken bestehen weiterhin

Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte Deutschland bereits 2022 aufgefordert, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Menschenhandel zu verbessern. Dazu gehören insbesondere ein schneller Zugang zu Unterstützung und Schutz unabhängig von einer Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, die konsequente Berücksichtigung des Kindeswohls, kindgerechte Ermittlungen und eine wirksame Strafverfolgung.

Aus Sicht von ECPAT bestehen hier weiterhin wichtige Herausforderungen.

Eine der größten ist die Identifizierung betroffener Kinder und Jugendlicher. Viele Betroffene erkennen sich selbst nicht als Betroffene von Menschenhandel oder Ausbeutung. Scham, Schuldgefühle, Abhängigkeiten von Täter(*innen) oder Misstrauen gegenüber Behörden können dazu führen, dass Ausbeutung nicht erkannt wird. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an spezifischem Wissen darüber, wie mögliche Betroffene erkannt und angemessen unterstützt werden können.

Hinzu kommen regionale Unterschiede bei den Unterstützungsstrukturen. Nicht überall stehen spezialisierte Fachberatungsstellen, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten oder niedrigschwellige Angebote zur Verfügung. Gerade für betroffene Kinder und Jugendliche von Menschenhandel braucht es jedoch Unterstützung, die ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt.

 

ECPATs Empfehlungen: Schutz muss früher ansetzen

Aus unserer Sicht braucht es deshalb einen konsequenten Ausbau der Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Menschenhandel. Dabei sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:

  1. Betroffene Kinder und Jugendliche effektiver identifizieren

Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Ausländerbehörden, Bildungseinrichtungen, Unterkünften und anderen relevanten Bereichen benötigen regelmäßige und praxisnahe Schulungen. Sie müssen wissen, welche Hinweise auf Menschenhandel und Ausbeutung hindeuten können und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

  1. Spezifische Unterstützungsangebote flächendeckend sichern

Alle betroffenen Kinder und Jugendlichen brauchen Zugang zu geeigneten Schutz- und Unterstützungsangeboten – unabhängig davon, welcher Form der Ausbeutung sie ausgesetzt waren und unabhängig davon, ob sie mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren.

  1. Regionale Kooperationsstrukturen verbindlich verankern

Kinderschutz bei Menschenhandel funktioniert nur ressortübergreifend. Kinder- und Jugendhilfe, Fachberatungsstellen, Polizei, Justiz, Ausländerbehörden und weitere Akteur*innen müssen verbindlich zusammenarbeiten. Das Bundeskooperationskonzept zum Schutz und zur Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen von Menschenhandel und Ausbeutung  muss deshalb konsequent umgesetzt und auf regionaler und Landesebene institutionell verankert werden. Auch die aktuelle Follow-up-Diskussion hat die Bedeutung solcher Koordinationsstrukturen hervorgehoben.

  1. Das Dunkelfeld stärker in den Blick nehmen

Die bekannten Fallzahlen von unter anderem des Bundeskriminalamts bilden nur einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes ab. Um Schutzmaßnahmen bedarfsgerecht planen zu können, braucht es effektivere Daten, regelmäßige Erhebungen und Forschung zum Dunkelfeld. Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Durchs Raster gefallen?“ weist ebenfalls auf diesen Bedarf hin.

  1. Kinder und Jugendliche beteiligen

In die Bewertung der Umsetzung der Kinderrechte müssen die Erfahrungen und Einschätzungen von Kindern und Jugendlichen einfließen. Die National Coalition hat mit dem Kinderrechtereport bereits gezeigt, wie Kinder und Jugendliche selbst an der Berichterstattung an die Vereinten Nationen beteiligt werden können.

 

Monitoring heißt: Empfehlungen müssen Wirkung entfalten

Das Staatenberichtsverfahren schafft einen wichtigen internationalen Rahmen, um die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland regelmäßig zu überprüfen. Entscheidend ist jedoch, was zwischen den Staatenprüfungen passiert.

Die nächste Staatenprüfung Deutschlands wird aufgrund des neuen vereinfachten Berichtsverfahrens anders ablaufen als die vorherigen Verfahren. Nach aktuellem Stand ist der Beginn des nächsten Verfahrens wegen des Rückstaus beim UN-Kinderrechtsausschuss und der finanziellen Situation der Vereinten Nationen voraussichtlich später als ursprünglich vorgesehen (Abgabe des kombinierten siebten und achten Staatenberichts war für den 24. April 2027 geplant). Nach aktuellem Stand ist der Beginn des nächsten Verfahrens wegen des Rückstaus beim UN-Kinderrechteausschuss und der finanziellen Situation der Vereinten Nationen voraussichtlich später als ursprünglich vorgesehen (Abgabe des kombinierten siebten und achten Staatenberichts war für den 24. April 2027 geplant). Das neue Verfahren beginnt zudem nicht mit dem Staatenbericht der Bundesregierung, sondern mit Eingaben der Zivilgesellschaft, von UN-Organisationen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Für ECPAT Deutschland bedeutet das: Die Zeit bis zur nächsten Staatenprüfung muss genutzt werden, um bestehende Schutzlücken sichtbar zu machen und Verbesserungen voranzutreiben. Als Mitglied der National Coalition wird ECPAT Deutschland weiterhin ihre Expertise einbringen und insbesondere darauf achten, dass Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel betroffen sind, im Monitoring und in politischen Maßnahmen nicht übersehen werden.

Webinar: Spotting the Signs – How Financial Institutions Can Help Combat Online Child Exploitation

29. Oktober 2026 | 12:30–14:00 Uhr | Digital via Webex

Digitale sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen hinterlassen nicht nur digitale, sondern auch finanzielle Spuren. Zahlungen können Teil der Ausbeutungsstrukturen sein und zugleich Hinweise auf entsprechende Aktivitäten liefern. Damit diese Zusammenhänge erkannt und für den Kinderschutz genutzt werden können, kommt auch Finanzinstituten eine wichtige Rolle zu.

ECPAT Deutschland lädt herzlich zum Webinar „Spotting the Signs: How Financial Institutions Can Help Combat Online Child Exploitation“ ein. Im Mittelpunkt stehen die Möglichkeiten von Banken und anderen Finanzdienstleistern, ihre bestehenden Schutzmechanismen zu stärken und zur Prävention und Bekämpfung digitaler sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen beizutragen.

Grundlage des Webinars sind zentrale Erkenntnisse der Studie „Small Amounts, Grave Consequences: Financial Transactions for the Sexual Exploitation of Minors in the Digital Space“. Die Studie zeigt, welche Bedeutung Finanztransaktionen im Zusammenhang mit digitaler sexualisierter Ausbeutung haben können und welche Herausforderungen sich bei ihrer Erkennung stellen.

Ein besonderer Fokus des Webinars liegt auf den Schnittstellen zwischen Online-Plattformen und Finanzinstituten. Fragmentierte Informationen und fehlender Austausch können es erschweren, verdächtige Finanzströme zu erkennen und einzuordnen. Das Webinar soll Finanzdienstleistern Wissen und Ansatzpunkte vermitteln, um entsprechende Risiken besser zu verstehen und ihre Rolle im Kinderschutz weiterzuentwickeln.

Das Webinar richtet sich insbesondere an

  • Banken und andere Finanzdienstleister
  • Fachkräfte aus den Bereichen Compliance, Financial Crime und Prävention
  • Akteur*innen aus dem Bereich digitaler Kinderschutz
  • weitere Fachpersonen, die an der Bekämpfung digitaler sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen arbeiten

Veranstaltungsdetails

Datum: 29. Oktober 2026
Uhrzeit: 12:30–14:00 Uhr
Ort: Digital via Webex

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch!

Newsletter Herbst 2026

Liebe Leser*innen,

am 27. September ist Welttourismustag. Nicht nur aus Anlass dieses Tages, schauen wir bei ECPAT genau hin:  Wie können Kinder und Jugendliche auch im Tourismus wirksam vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung geschützt werden?
Kein Land und keine Destination ist immun gegen sexuelle Ausbeutung – das wissen wir seit langem. Trotzdem geht der Blick bei dem Thema oft schnell nach Asien, Lateinamerika und Afrika. Unsere neue Studie „Zwischen Anonymität und Verantwortung“ zeigt aber, dass auch Hotels und Ferienwohnungen in Deutschland zu Tatorten werden. Tourismusunternehmen sind ein zentraler Partner für besseren Kinderschutz:  Mitarbeitende können Warnsignale erkennen, Verdachtsfälle weitergeben und dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche schneller Hilfe bekommen. Aktuell fehlt es oft noch an Wissen und Handlungssicherheit sowie guten Kooperationsnetzwerken mit Fachberatungsstellen und Polizeien vor Ort. Gemeinsam mit der Branche wollen wir daran weiterarbeiten.

Auch darüber hinaus hat sich bei ECPAT einiges getan: Im Bereich Kinderschutz vor Menschenhandel haben wir uns unter anderem in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel eingebracht und zum zivilgesellschaftlichen Monitoring der UN-Kinderrechtskonvention beigetragen.
Im digitalen Kinderschutz beschäftigen uns schon seit langem die Auswirkungen neuer Technologien: Im Rahmen eines Expert*innen-Fachtags haben wir beraten, wie KI Kinder und Jugendliche immer mehr gefährdet, aber auch wie sie in Strafverfahren genutzt werden kann. Unsere Studie „Kleine Beträge, gravierende Folgen“ zeigt darüber hinaus, wie sexualisierte Gewalt monetarisiert wird und wie Zahlungsdienstleister die Aufdeckung verbessern können.

Entdecken Sie in diesem Newsletter aktuelle Entwicklungen, Projekte und Positionen aus der Arbeit von ECPAT Deutschland.

Kinderschutz im digitalen Raum: Kinder schützen im KI-Zeitalter

Die digitale Welt ist längst ein zentraler Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Sie bietet Möglichkeiten für Bildung, Information, Kommunikation und Teilhabe – zugleich entstehen neue Risiken und Formen sexualisierter Gewalt und Ausbeutung.

Mit der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) verändern sich diese Risiken weiter. KI kann bestehende Formen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erleichtern, beschleunigen und in neue Dimensionen führen. Dazu gehören beispielsweise KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt, sogenannte Deepnudes, aber auch neue Möglichkeiten für die Kontaktanbahnung, Manipulation und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen.

Kinderschutz muss deshalb auch im digitalen Raum und bei der Entwicklung neuer Technologien konsequent mitgedacht werden. Es braucht wirksame Schutzmechanismen, verantwortungsvolle technische Entwicklungen, gute Prävention und Aufklärung sowie klare Verantwortlichkeiten bei Politik, Strafverfolgung und Plattformen.

 

KI verändert die Risiken – und die Anforderungen an den Kinderschutz

Künstliche Intelligenz entwickelt sich mit hoher Geschwindigkeit. Anwendungen, die Inhalte generieren, Bildmaterial verändern oder realistisch wirkende Personen und Situationen erzeugen können, sind inzwischen für viele Menschen leicht zugänglich. Für den Kinderschutz stellt diese Entwicklung eine besondere Herausforderung dar.

KI kann unter anderem dazu eingesetzt werden, sexualisierte Darstellungen von Kindern und Jugendlichen künstlich zu erzeugen oder bestehende Bilder zu verändern. Gleichzeitig können KI-Systeme und digitale Plattformen neue Möglichkeiten für Täter(*innen) schaffen, mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten, Vertrauen aufzubauen oder sie zu manipulieren.

Für ECPAT Deutschland bedeutet das: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung muss auch bei der Entwicklung und Regulierung neuer Technologien von Anfang an berücksichtigt werden. Kinderschutz darf nicht erst dann einsetzen, wenn bereits konkrete Schäden entstanden sind.

 

ECPAT Deutschland bringt Kinderschutzexpertise in die politische und öffentliche Debatte ein

Die Frage, wie Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt wirksam geschützt werden können, stand auch im Mittelpunkt der Unabhängigen Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die interdisziplinär besetzte Kommission veröffentlichte im Juni 2026 Handlungsempfehlungen für einen wirksameren Kinder- und Jugendmedienschutz. Dabei wurden unter anderem rechtliche, technische, pädagogische, medizinische und psychologische Perspektiven berücksichtigt. Auch die Erfahrungen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen wurden in den Arbeitsprozess einbezogen.

ECPAT Deutschland brachte ihre Expertise zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in diese Arbeit ein. So hat ECPAT Deutschland unter anderem Stellungnahmen für die Hearings der Expert*innenkommission eingereicht und dabei die Perspektive des Schutzes vor digitaler sexualisierter Gewalt eingebracht. Thematisiert wurden dabei unter anderem Cybergrooming, Sextortion, Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sowie KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt.

Auch in der Fachtagung „Kinder schützen im KI-Zeitalter: Sexualisierter Gewalt und Ausbeutung im digitalen Raum begegnen“, die ECPAT gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren am 22.9. veranstaltet hat, stand die Thematik Künstliche Intelligenz im Mittelpunkt. Wie verändern KI-Technologien sexualisierte Gewalt und Ausbeutung? Welche neuen Risiken entstehen für Kinder und Jugendliche? Und welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Politik, Strafverfolgung, Fachpraxis und Zivilgesellschaft? – Dies waren Fragen, denen sich im Rahmen der Fachtagung gewidmet wurde. Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwicklungen und konkrete Perspektiven für den Kinderschutz. Die Veranstaltung verknüpfte fachliche Inputs mit Praxisperspektiven und einem interaktiven Austausch.

Gemeinsam den digitalen Kinderschutz weiterentwickeln

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz erfordern dabei neue Antworten – von der Prävention und Aufklärung über die technische Gestaltung digitaler Dienste bis hin zu Strafverfolgung und politischen Rahmenbedingungen.

ECPAT Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Perspektive von Kindern und Jugendlichen und die spezifischen Risiken sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in diesen Debatten sichtbar bleiben.

Denn Kinderschutz muss auch im KI-Zeitalter gelten.

Kinderrechte unter Beobachtung: ECPAT bringt Perspektive von Betroffenen von Menschenhandel ein

Wie gut werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland tatsächlich umgesetzt? Dieser Frage geht das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention regelmäßig nach. Für ECPAT Deutschland ist das Verfahren ein wichtiges Instrument, um auf Schutzlücken aufmerksam zu machen, insbesondere beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel.

Was ist das Staatenberichtsverfahren?

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verpflichtet Deutschland dazu, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Seit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 1992 wird die Umsetzung in Deutschland regelmäßig durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Grundlage dafür sind unter anderem Informationen der Bundesregierung, der Zivilgesellschaft, nationaler Menschenrechtsinstitutionen und – zunehmend – auch die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst.

Das letzte Staatenberichtsverfahren fand von 2019 bis 2022 statt. Im September 2022 veröffentlichte der UN-Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen und formulierte konkrete Empfehlungen an Deutschland. Diese betreffen unter anderem den Schutz von Kindern vor Gewalt und Ausbeutung, den Vorrang des Kindeswohls sowie den Schutz und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die von Menschenhandel betroffen sind.

Mit diesen Empfehlungen endet das Verfahren jedoch nicht. In der anschließenden Follow-up-Phase geht es darum, zu beobachten, was Deutschland tatsächlich unternimmt, um die Empfehlungen umzusetzen. Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte begleitet diesen Prozess gemeinsam mit der Zivilgesellschaft. Seit 2022 finden dazu regelmäßig gemeinsame Veranstaltungen mit der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. statt.

 

Die Monitoring-Stelle: unabhängiger Blick auf Kinderrechte

Eine zentrale Rolle im Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention übernimmt die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte. Sie wurde 2015 eingerichtet und arbeitet unabhängig. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der UN-KRK durch staatliche Stellen kritisch zu beobachten, Daten und Erkenntnisse auszuwerten, Politik und andere Akteur*innen zu beraten und den UN-Kinderrechtsausschuss über die Situation in Deutschland zu informieren.

Die Monitoring-Stelle arbeitet dabei eng mit der Zivilgesellschaft zusammen. Eine wichtige Partnerin ist die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V., in der sich mehr als 100 Organisationen zusammengeschlossen haben. Das Netzwerk koordiniert das zivilgesellschaftliche Monitoring und beteiligt sich mit ergänzenden Berichten am Staatenberichtsverfahren.

ECPAT Deutschland ist Teil dieses Netzwerks und bringt dort seine langjährige Expertise zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel ein. ECPAT ist zudem im erweiterten Vorstand der National Coalition vertreten.

 

ECPATs Beitrag zum Monitoring

Für ECPAT Deutschland bedeutet das Monitoring mehr als die Betrachtung politischer Maßnahmen auf dem Papier. Entscheidend ist, ob Schutz tatsächlich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen ankommt.

Im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Monitorings bringt ECPAT deshalb insbesondere Erkenntnisse aus ihrer langjährigen Arbeit zu Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ein. Dazu gehören Erfahrungen aus der Fachpraxis und der politischen Arbeit, Erkenntnisse aus der internationalen und nationalen Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Behörden, Institutionen und anderen Fachakteur*innen, die Umsetzung des Bundeskooperationskonzepts “Schutz und Hilfe bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern” sowie die Analyse bestehender Schutz- und Unterstützungsstrukturen.

Bereits im vergangenen Staatenberichtsverfahren hat ECPAT die Perspektive auf Menschenhandel, (sexuelle) Ausbeutung und den Schutz von Kindern in Flucht- und Migrationskontexten eingebracht. In den gemeinsamen Stellungnahmen der Zivilgesellschaft wurden unter anderem die Identifizierung betroffener Kinder und Jugendlicher, spezifische Unterstützungsangebote und die Stärkung von Monitoring-Strukturen thematisiert.

Auch im aktuellen Follow-up-Prozess bringt ECPAT diese Perspektive ein. Bei der gemeinsamen Veranstaltung von Monitoring-Stelle UN-KRK am DIMR und National Coalition im Mai 2026 stand die Frage im Mittelpunkt, wie betroffene Kinder und Jugendliche effektiver identifiziert und geschützt werden können. Dabei wurden unter anderem die weiterhin bestehenden Herausforderungen bei Identifizierung, Unterstützung und interprofessioneller Kooperation diskutiert.

 

Menschenhandel: Schutzlücken bestehen weiterhin

Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte Deutschland bereits 2022 aufgefordert, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Menschenhandel zu verbessern. Dazu gehören insbesondere ein schneller Zugang zu Unterstützung und Schutz unabhängig von einer Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, die konsequente Berücksichtigung des Kindeswohls, kindgerechte Ermittlungen und eine wirksame Strafverfolgung.

Aus Sicht von ECPAT bestehen hier weiterhin wichtige Herausforderungen.

Eine der größten ist die Identifizierung betroffener Kinder und Jugendlicher. Viele Betroffene erkennen sich selbst nicht als Betroffene von Menschenhandel oder Ausbeutung. Scham, Schuldgefühle, Abhängigkeiten von Täter(*innen) oder Misstrauen gegenüber Behörden können dazu führen, dass Ausbeutung nicht erkannt wird. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an spezifischem Wissen darüber, wie mögliche Betroffene erkannt und angemessen unterstützt werden können.

Hinzu kommen regionale Unterschiede bei den Unterstützungsstrukturen. Nicht überall stehen spezialisierte Fachberatungsstellen, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten oder niedrigschwellige Angebote zur Verfügung. Gerade für betroffene Kinder und Jugendliche von Menschenhandel braucht es jedoch Unterstützung, die ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt.

 

ECPATs Empfehlungen: Schutz muss früher ansetzen

Aus unserer Sicht braucht es deshalb einen konsequenten Ausbau der Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Menschenhandel. Dabei sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:

  1. Betroffene Kinder und Jugendliche effektiver identifizieren

Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Ausländerbehörden, Bildungseinrichtungen, Unterkünften und anderen relevanten Bereichen benötigen regelmäßige und praxisnahe Schulungen. Sie müssen wissen, welche Hinweise auf Menschenhandel und Ausbeutung hindeuten können und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

  1. Spezifische Unterstützungsangebote flächendeckend sichern

Alle betroffenen Kinder und Jugendlichen brauchen Zugang zu geeigneten Schutz- und Unterstützungsangeboten – unabhängig davon, welcher Form der Ausbeutung sie ausgesetzt waren und unabhängig davon, ob sie mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren.

  1. Regionale Kooperationsstrukturen verbindlich verankern

Kinderschutz bei Menschenhandel funktioniert nur ressortübergreifend. Kinder- und Jugendhilfe, Fachberatungsstellen, Polizei, Justiz, Ausländerbehörden und weitere Akteur*innen müssen verbindlich zusammenarbeiten. Das Bundeskooperationskonzept zum Schutz und zur Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen von Menschenhandel und Ausbeutung  muss deshalb konsequent umgesetzt und auf regionaler und Landesebene institutionell verankert werden. Auch die aktuelle Follow-up-Diskussion hat die Bedeutung solcher Koordinationsstrukturen hervorgehoben.

  1. Das Dunkelfeld stärker in den Blick nehmen

Die bekannten Fallzahlen von unter anderem des Bundeskriminalamts bilden nur einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes ab. Um Schutzmaßnahmen bedarfsgerecht planen zu können, braucht es effektivere Daten, regelmäßige Erhebungen und Forschung zum Dunkelfeld. Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Durchs Raster gefallen?“ weist ebenfalls auf diesen Bedarf hin.

  1. Kinder und Jugendliche beteiligen

In die Bewertung der Umsetzung der Kinderrechte müssen die Erfahrungen und Einschätzungen von Kindern und Jugendlichen einfließen. Die National Coalition hat mit dem Kinderrechtereport bereits gezeigt, wie Kinder und Jugendliche selbst an der Berichterstattung an die Vereinten Nationen beteiligt werden können.

 

Monitoring heißt: Empfehlungen müssen Wirkung entfalten

Das Staatenberichtsverfahren schafft einen wichtigen internationalen Rahmen, um die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland regelmäßig zu überprüfen. Entscheidend ist jedoch, was zwischen den Staatenprüfungen passiert.

Die nächste Staatenprüfung Deutschlands wird aufgrund des neuen vereinfachten Berichtsverfahrens anders ablaufen als die vorherigen Verfahren. Nach aktuellem Stand ist der Beginn des nächsten Verfahrens wegen des Rückstaus beim UN-Kinderrechtsausschuss und der finanziellen Situation der Vereinten Nationen voraussichtlich später als ursprünglich vorgesehen (Abgabe des kombinierten siebten und achten Staatenberichts war für den 24. April 2027 geplant). Nach aktuellem Stand ist der Beginn des nächsten Verfahrens wegen des Rückstaus beim UN-Kinderrechteausschuss und der finanziellen Situation der Vereinten Nationen voraussichtlich später als ursprünglich vorgesehen (Abgabe des kombinierten siebten und achten Staatenberichts war für den 24. April 2027 geplant). Das neue Verfahren beginnt zudem nicht mit dem Staatenbericht der Bundesregierung, sondern mit Eingaben der Zivilgesellschaft, von UN-Organisationen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Für ECPAT Deutschland bedeutet das: Die Zeit bis zur nächsten Staatenprüfung muss genutzt werden, um bestehende Schutzlücken sichtbar zu machen und Verbesserungen voranzutreiben. Als Mitglied der National Coalition wird ECPAT Deutschland weiterhin ihre Expertise einbringen und insbesondere darauf achten, dass Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel betroffen sind, im Monitoring und in politischen Maßnahmen nicht übersehen werden.

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