Freiburg, 07.02.2024 – ECPAT Deutschland e.V. begrüßt das Vorhaben der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Richtlinie (EU) 2021/1232, die die  vorübergehenden Ausnahme von bestimmten Vorschriften der ePrivacy Richtlinie (2002/58/EG) regelt. Diese Ausnahmen gelten dem Zweck der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im digitalen Raum.

Bis zum Auslaufen der aktuellen Ausnahmeregelung im Sommer 2024 wird es voraussichtlich keine langfristige rechtliche Lösung zur Bekämpfung und Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im digitalen Raum geben. Aufgrund dieser Verzögerung bedarf es einer Verlängerung, damit keine Berichts- und Schutzlücke im Bereich sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im digitalen Raum entstehen. Wie gravierend dies sein kann, zeigte sich bereits 2020 mit dem in Kraft treten der ePrivacy Richtlinie. Damals gab es einen Einbruch der Meldungen in der EU um 58 % beim National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Um hier entgegenzuwirken, bis eine langfristige rechtliche Lösung beschlossen ist, sehen wir die Notwendigkeit der Verlängerung.

Weiterführende Informationen finden sich in unserer Stellungnahme.