Diese Richtlinie harmonisiert in der gesamten Europäischen Union (EU) die Definition von Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern sowie mit Kinderpornografie. Sie legt auch Mindestvorschriften für Sanktionen fest. Die neuen Vorschriften enthalten auch Bestimmungen zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und des Sextourismus. Darüber hinaus sollen sie rechtskräftig verurteilte Pädophile von beruflichen Tätigkeiten ausschließen, bei denen es zu regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt.

Die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland ist am 18. Dezember 2013 abgelaufen.