Das Fakultativprotokoll verpflichtet die Vertragsstaaten, das Kindeswohl im Strafverfahren vorrangig zu berücksichtigen.
Es ist am 18.01.2002 in Kraft getreten und 2009 von Deutschland ratifiziert worden.
UN – Zusatzprotokoll zu Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie (PDF Download)