Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Protokoll)
Es ist das erste internationale Dokument, das eine einheitliche Definition von Menschenhandel festlegt. In Kraft ist das Palermo-Protokoll am 25.12.2003 und in Deutschland ist es am 14.06.2006 ratifiziert worden. Palermo – Protokoll (PDF Download)